München · kreisfreie Landeshauptstadt München · Bayern

Asbest entfernen in München

Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in München? Wir vermitteln Ihre Anfrage an sachkundige Asbest-Fachbetriebe (TRGS 519) in der Region Oberbayern / München und Umland — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der richtigen Deponie vor Ort.

✓ Vermittlung, keine Kosten für Sie ✓ nur sachkundige Betriebe (TRGS 519) ✓ Deponie & Behörde für München genannt
Illustration: Einfamilienhaus der 1970er Jahre mit Welleternit-Dach, daneben eine Lupe über einer Dachplatte und ein Schild mit Haken-Symbol für die geprüfte Sanierung

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in München

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in München). Wir leiten es an einen sachkundigen Asbest-Fachbetrieb in Ihrer Region weiter — kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden anschließend frei, ob Sie ein Angebot annehmen.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen.

Ob Fassadenplatten an einem Zeilenbau in Neuperlach, ein Eternit-Dach auf einem Einfamilienhaus im Speckgürtel oder Floor-Flex-Boden in einer Altbauwohnung: München wuchs zwischen den 1950er und 1980er Jahren so schnell wie kaum eine andere deutsche Stadt, und Asbestzement war in dieser Zeit — vor dem Verbot 1993 — praktisch überall verbaut. Wir vermitteln Ihre Anfrage an sachkundige Asbest-Fachbetriebe (Sachkunde nach TRGS 519) in München und im Umland — von der Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern bis zur fachgerechten Entsorgung über den Abfallwirtschaftsbetrieb München.

Was kostet Asbestentfernung in München?

Was am Ende auf der Rechnung steht, entscheiden in München vor allem Dachfläche, Gerüstbedarf und das ohnehin hohe Münchner Preisniveau bei Handwerk und Entsorgung. Bayern liegt bei Handwerker- und Entsorgungspreisen im oberen Bundesland-Vergleich, und München verschärft das als teuerste deutsche Großstadt zusätzlich — Fachbetriebe kalkulieren hier meist mit Zuschlägen gegenüber dem bayerischen Umland. Ein typisches Eternit-Dach eines Einfamilienhauses (100–120 m²) im Raum München kostet inklusive fachgerechter Entsorgung häufig rund 6.000–15.000 €, je nach Zustand, Zugänglichkeit und Lage im Stadtgebiet oder Umland.

Material / Leistung Einheit Preisspanne Spitze
Asbestzement-Wellplatten / Eternit-Dach 35–80 € bis 150 €
Asbestzement-Fassade 40–80 € bis 200 €
Bodenbelag (Floor-Flex-Platten + Kleber) 60–130 €
Putz / Spachtel / Fliesenkleber (innen) 100–200 €
Deponiegebühren t 100–300 € bis 500 €
Big Bags (Spezialsäcke) Stück 10–15 € bis 100 €
Gutachten / Vorbegehung pauschal 300–700 €
Freimessung (VDI 3492) pauschal 200–500 €

Regional für Ihre Region: Bayern liegt bei den Deponie- und Entsorgungsgebühren im oberen Bereich (grob 150–300 €/t); für Kleinmengen ist am Entsorgungspark Freimann eine haushaltsübliche Menge möglich, die genaue Gebühr aber tagesaktuell beim AWM zu erfragen.

Alle Angaben sind Orientierungswerte (bundesweite Marktpreise, Stand 2026). Der tatsächliche Preis hängt von Fläche, Zugänglichkeit, Plattenzustand, Transportweg und regionalen Deponiegebühren ab.

Regional in München: Die genaue Summe hängt von Dachfläche, Gerüstbedarf, Plattenzustand und Zugänglichkeit des Gebäudes ab — ein Vor-Ort-Angebot schafft Klarheit.

Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten

Vom ersten Verdacht bis zur sauberen Entsorgung vergehen in München je nach Terminlage bei Fachbetrieben und der 7-Tage-Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt häufig zwei bis sechs Wochen.

  1. Laboranalyse Eine Materialprobe wird im akkreditierten Labor untersucht, um Asbest sicher festzustellen. Kostenpunkt: 300–700 €. Nur so ist der Verdacht belastbar bestätigt.
  2. Planung & Behördenanzeige Der Fachbetrieb plant das Verfahren und meldet die Arbeiten spätestens 7 Tage vor Beginn an — für München beim Regierung von Oberbayern (Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G21 – Bauarbeiterschutz, Asbestsanierung).
  3. Absicherung Der Arbeitsbereich wird abgeschottet: Unterdruckhaltung, Personenschleusen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) verhindern, dass Fasern nach außen gelangen.
  4. Staubarme Demontage Die asbesthaltigen Materialien werden nach einem behördlich anerkannten, emissionsarmen Verfahren (BT-Verfahren) zerstörungsarm demontiert.
  5. Verpackung & Transport Das Material wird luftdicht in Big Bags verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und in München über Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) entsorgt — Annahmestelle: Entsorgungspark Freimann (Kleinmengen); Zwischenlager Geiger Entsorgung München GmbH, Ingolstädter Landstraße 89a, 85748 Garching (Großmengen aus Baustellen, seit 01.07.2026).
  6. Freimessung Bei Innenraum-Sanierungen misst ein unabhängiges Labor die Raumluft nach VDI 3492. Erst wenn der Grenzwert unter 500 Fasern/m³ unterschritten ist, gilt der Bereich als asbestfrei und sicher. Bei reinen Außenarbeiten (z. B. Dachdemontage) entfällt die Raumluft-Freimessung in der Regel.

Entsorgung & zuständige Behörde in München

Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für München sind das konkret:

Entsorgung / Deponie

Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)
Entsorgungspark Freimann (Kleinmengen); Zwischenlager Geiger Entsorgung München GmbH, Ingolstädter Landstraße 89a, 85748 Garching (Großmengen aus Baustellen, seit 01.07.2026)

Am Wertstoffhof/Entsorgungspark Freimann können maximal zwei Einzelteile Asbestzement abgegeben werden, etwa zwei Blumenkästen, Pflanzschalen oder einzelne Fassadenplatten mit einer Kantenlänge bis 70 cm, dazu maximal ein Sack Mineralfasern bis 70 Liter. Die Abfälle müssen befeuchtet und staubdicht verpackt angeliefert werden; eine genaue Gebühr pro Anlieferung war öffentlich nicht klar beziffert und ist beim AWM-Kundencenter zu erfragen.

Großmengen asbesthaltiger Abfälle (Abfallschlüssel 17 06 05*) aus Baustellen in Stadt und Landkreis München sind seit 01.07.2026 an das Zwischenlager der Geiger Entsorgung München GmbH in Garching anzuliefern; gewerbliche Abfallerzeuger und -beförderer benötigen dafür einen gültigen Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweis. Kleinmengenerzeugende mit bis zu 2 Tonnen gefährlichen Abfällen pro Jahr sind von der Nachweispflicht ausgenommen, für Mengen bis 5 Tonnen pro Woche und Entsorgungsnachweis besteht eine Überlassungspflicht.

Angenommen werden nur fest gebundene Asbestzementabfälle in haushaltsüblichen Kleinmengen; lose oder unverpackte Anlieferungen sowie größere Mengen ohne Voranmeldung und Nachweis werden abgewiesen.

Zur Entsorgungs-Info →

Anzeige der Arbeiten (7 Tage vorher)

Regierung von Oberbayern
Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G21 – Bauarbeiterschutz, Asbestsanierung
Heßstraße 130, 80797 München
Tel. 089 2176-1265

Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind objekt- oder unternehmensbezogen spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern, Dezernat G21, anzuzeigen — wahlweise online über den Formularserver Bayern oder schriftlich an die Hausanschrift in der Heßstraße. Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter wird für persönliche Besuche im Amt um Terminvereinbarung gebeten.

Zur Behörde →

Fachbetriebs-Zulassung

Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G21 – Bauarbeiterschutz, Asbestsanierung
Heßstraße 130, 80797 München
Tel. 089 2176-1265

Für Tätigkeiten mit hohem Asbestrisiko erteilt ebenfalls das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern die Zulassung als Fachbetrieb nach § 11a GefStoffV, auf Antrag mit Nachweis ausreichender personeller und sicherheitstechnischer Ausstattung.

Wichtig: Asbest- und Mineralfaserabfälle müssen befeuchtet und staubdicht verpackt angeliefert werden, bei Großmengen zusätzlich entsprechend den Vorgaben für DK-I- oder DK-II-Abfälle. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.

Asbest im Gebäudebestand von München

München wuchs nach dem Zweiten Weltkrieg über Jahrzehnte rasant: Erst der Wiederaufbau der teilzerstörten Innenstadt, dann ab den 1960er Jahren die großen Entlastungsstädte wie Neuperlach und die Nachverdichtung im Hasenbergl, die tausende Wohnungen in kurzer Zeit schufen. Genau in diesem Zeitfenster bis zum Asbestverbot 1993 war Asbestzement ein Standardbaustoff für Dach, Fassade und Bodenbeläge. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1955–1990.

Münchens Gebäudebestand ist ein Nebeneinander aus verdichteten Großwohnsiedlungen mit Fassadenplatten und locker bebauten Einfamilienhausgebieten mit klassischen Eternit-Dächern. In beiden Fällen überwiegt fest gebundener Asbestzement; schwach gebundener Spritzasbest kommt eher in einzelnen Gewerbe- und Bürobauten der 60er/70er Jahre vor.

Wo Asbest in München typischerweise sitzt

  • Fassadenplatten und Balkonverkleidungen aus Asbestzement an den Zeilen- und Punkthochhäusern der Großwohnsiedlungen Neuperlach und Hasenbergl aus den 1960er/70er Jahren
  • Eternit-Wellplattendächer auf Einfamilien- und Reihenhäusern in den locker bebauten Rand- und Vorortlagen sowie im Speckgürtel-Umland, häufig aus den 1950er bis 1970er Jahren
  • Floor-Flex-Bodenbeläge und asbesthaltiger Fliesenkleber in Wohnungen und Kellern der Sanierungswelle 1965–1985, quer durch alle Stadtbezirke
  • Technische Asbestanwendungen wie Rohrisolierungen und Brandschutzverkleidungen in Gewerbe- und Industriebauten sowie in Heizungskellern größerer Wohnanlagen aus der Nachkriegszeit
Schnittzeichnung eines Einfamilienhauses der 1960er/70er Jahre mit fünf markierten Asbest-Fundstellen: Welldach, Fassadenverkleidung, Fensterbank, Kellerboden und Rohrisolierung im Heizungskeller
Fünf typische Fundstellen im Wohnhaus — im Bestand von München vor allem bei Baujahren 1955–1990.

Stadtteile & Umland

Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Neuperlach, Hasenbergl, Schwabing, Sendling, Trudering, Pasing, Neuhausen, Berg am Laim und weitere Teilorte. In den Großwohnsiedlungen Neuperlach und Hasenbergl mit ihrer dichten Nachkriegsbebauung finden sich tendenziell mehr Fassaden- und Balkonverkleidungen aus Asbestzement, während die locker bebauten Randbezirke wie Aubing, Allach-Untermenzing oder Trudering mit vielen Einfamilienhäusern und Nebengebäuden eher klassische Eternit-Dächer aus den 1950er bis 70er Jahren aufweisen.

Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Sicher ist nur eine Laboranalyse — Rund 25 % aller vor dem 31.10.1993 errichteten Gebäude enthalten asbesthaltige Materialien (Quelle: BAuA).

Speziell zum Eternitdach in München →

Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen

Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für München die Behörde Regierung von Oberbayern — dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.

  • Ampel-Modell: Die novellierte GefStoffV führt ein risikobezogenes Ampel-Modell mit drei Klassen ein (gemessen in Asbestfasern pro Kubikmeter Luft): grün — unter 10.000 Fasern/m³; gelb — unter 100.000 Fasern/m³; rot — über 100.000 Fasern/m³.
  • Funktionale Instandhaltung: Neu legalisiert: funktionale Instandhaltung (z. B. Bohren, Schlitzen) bei niedrigem und mittlerem Risiko unter definierten Schutzmaßnahmen — unter Auflagen auch für Heimwerker.
  • Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Eigentümer müssen jedoch vor Arbeitsbeginn Baujahr und ihnen bekannte Schadstoffhinweise schriftlich mitteilen (neue Infopflicht).
  • Zulassungspflicht: Seit 20.12.2025 gilt die Zulassungspflicht für Fachbetriebe (§ 11a GefStoffV n. F.) auch bei niedrigem und mittlerem Risiko. Nachweis bis 19.12.2026.
  • Anzeigepflicht: Asbestarbeiten sind spätestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (nicht 14 Tage — ein häufiger Irrtum).

Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Anlage 9 zuletzt geändert am 28.02.2025; Neufassung Ende 2026 erwartet. Verstöße werden mit vier- bis fünfstelligen Bußgeldern geahndet; bei vorsätzlicher Umweltgefährdung drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Ausführlich: Asbest-Gesetz 2025/2026 →

Häufige Fragen zur Asbestentfernung in München

Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Ein sicherer Nachweis gelingt nur durch eine Laboranalyse einer Materialprobe (300–700 €). Als Faustregel gilt: Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, stehen unter Asbest-Verdacht — rund 25 % dieser Gebäude enthalten asbesthaltige Materialien (BAuA). Typische Fundorte sind Asbestzement-Wellplatten (Eternit) auf Dach und Fassade sowie Floor-Flex-Bodenplatten. Nehmen Sie niemals selbst eine Probe von verwittertem Material — dabei werden Fasern frei.
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Seit der GefStoffV-Novelle (05.12.2024) ist die sogenannte funktionale Instandhaltung bei niedrigem und mittlerem Risiko unter Schutzmaßnahmen eingeschränkt auch für Heimwerker erlaubt (z. B. einzelne Bohrungen). Eine vollständige Sanierung — etwa ein ganzes Eternit-Dach oder asbesthaltiger Putz (Verfahren BT 57/BT 43) — bleibt Fachbetrieben mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 vorbehalten. Im Zweifel gilt: Finger weg, Fachbetrieb beauftragen.
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Für Asbestzement-Wellplatten (Eternit) liegen die Kosten bei etwa 35–80 €/m² (in Einzelfällen bis 150 €/m²). Ein Einfamilienhaus-Dach von 100–120 m² kostet damit rund 4.000–15.000 € inklusive Entsorgung. Preistreiber sind Gerüst, Plattenzustand, Transportweg und die regionalen Deponiegebühren (100–300 €/t).
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Asbest trägt den Abfallschlüssel 17 06 05* (gefährlicher Abfall) und darf ausschließlich über zugelassene Deponien oder Schadstoffhöfe entsorgt werden — niemals über Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt. Die Deponiegebühren liegen bei 100–300 €/t (regional bis 500 €/t). Welche Deponie für Ihren Ort zuständig ist, finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite. In München läuft die Entsorgung fest gebundener Asbestzement-Abfälle über den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) (Entsorgungspark Freimann (Kleinmengen); Zwischenlager Geiger Entsorgung München GmbH, Ingolstädter Landstraße 89a, 85748 Garching (Großmengen aus Baustellen, seit 01.07.2026)).
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Ja. Asbestarbeiten sind spätestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde bzw. Gewerbeaufsicht anzuzeigen (nicht 14 Tage — ein verbreiteter Irrtum). Diese Anzeige übernimmt in der Regel der beauftragte Fachbetrieb. Welche Behörde für Ihren Ort zuständig ist, steht auf der Stadtseite. Für München ist das Regierung von Oberbayern zuständig (Heßstraße 130, 80797 München).
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Asbestfasern sind lungengängig und können Jahrzehnte nach der Einwirkung Erkrankungen auslösen — deshalb ist der Schutz vor Faserfreisetzung entscheidend. Fest gebundene Materialien wie Eternit setzen im intakten Zustand kaum Fasern frei; gefährlich wird es beim Brechen, Bohren oder Verwittern. Schwach gebundener Asbest (z. B. Spritzasbest) ist deutlich riskanter. Nach Innenraum-Sanierungen stellt eine Freimessung nach VDI 3492 sicher, dass die Raumluft unter 500 Fasern/m³ liegt.
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Nein. Eine „Asbest-Abwrackprämie“ existiert nicht — der Begriff geht auf eine Forderung der IG BAU zurück, wurde aber nie umgesetzt. Es gibt aktuell kein bundesweites Förderprogramm speziell für Asbestentfernung. Unter Umständen lassen sich Kosten steuerlich geltend machen (haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. außergewöhnliche Belastung) — dazu bitte den Steuerberater fragen.
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
In sechs Schritten: 1) Laboranalyse einer Probe, 2) Planung und Behördenanzeige (7 Tage vorher), 3) Absicherung des Bereichs (Unterdruck, Schleusen, persönliche Schutzausrüstung), 4) staubarme Demontage nach anerkanntem Verfahren, 5) luftdichte Verpackung in Big Bags und Transport zur zugelassenen Deponie, 6) bei Innenraum-Sanierungen abschließende Freimessung der Raumluft nach VDI 3492.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in München

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in München). Wir leiten es an einen sachkundigen Asbest-Fachbetrieb in Ihrer Region weiter — kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden anschließend frei, ob Sie ein Angebot annehmen.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen.

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