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Asbest entfernen in Bremen

Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in Bremen? Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in der Region Unterweser / Metropolregion Nordwest verfügbar ist. Vorab finden Sie hier Kostenrahmen, Ablauf und den Entsorgungsweg vor Ort.

✓ Anfrage kostenlos und unverbindlich ✓ Weitergabe nur an Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 ✓ Entsorgung & Behörde für Bremen genannt
Illustration: Einfamilienhaus der 1970er Jahre mit Welleternit-Dach, daneben eine Lupe über einer Dachplatte und ein Schild mit Haken-Symbol für die geprüfte Sanierung

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Bremen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Bremen). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Mit E-Mail-Adresse bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Asbest kann in Bremen vor allem in Gebäuden aus den Jahren zwischen etwa 1950 und 1985 vorkommen: Fassadentafeln, Wellplatten auf Garagen und Anbauten, alte Bodenbeläge mit Kleber. Die Wege sind in der Stadt eindeutig geregelt. Kleinmengen bis 1 m³ nimmt nur die Recycling-Station Blockland der Bremer Stadtreinigung an, Sanierungsmengen gehen über die Blocklanddeponie, und die Anzeige der Arbeiten liegt bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen in der Parkstraße. Diese Seite fasst Kosten, Ablauf und Zuständigkeiten für Bremen zusammen; die Arbeiten selbst gehören in die Hände sachkundiger Betriebe nach TRGS 519.

Was kostet Asbestentfernung in Bremen?

In Bremen setzt sich die Rechnung aus Abbau, Gerüst, Verpackung und Entsorgung zusammen – für den letzten Posten gibt es mit der Blocklanddeponie einen veröffentlichten Tonnenpreis. Für Bremen gibt es zwei veröffentlichte Preisanker auf der Entsorgungsseite: die Volumengebühr der Recycling-Station Blockland für Kleinmengen und das Tonnen-Entgelt der Blocklanddeponie für Sanierungsmengen. Den größeren Teil der Rechnung machen aber Arbeitszeit, Gerüst und Zugang aus. Eine belegte Gesamtsumme für ein Eternit-Dach in Bremen gibt es nicht. Örtlich veröffentlicht ist nur der Entsorgungsanteil, also die Entgelte der Blocklanddeponie und der Recycling-Station; Abbau, Gerüst und Fahrt stehen erst im Angebot.

Material / Leistung Einheit Preisspanne Quelle
Asbestzement-Dach (Eternit): Abbau und Entsorgung m² 30–150 € MyHammer Eternit: 30–50 €; MyHammer: 80–150 €
Asbestzement-Fassade m² 120–200 € MyHammer: 120–200 €
Bodenbelag (z. B. Floor-Flex-Platten) m² 60–130 € MyHammer: 60–130 €
Asbesthaltiger Bodenkleber m² 55–90 € MyHammer Eternit: 55–90 €
Putz, Spachtel, Fliesenkleber (innen) m² 60–130 € MyHammer: 60–130 €
Laboranalyse je Materialprobe Probe 50–150 € Labor CRB: 73,78 €; Labor GfS: 95 €; Asbestgutachten OWL: 50–150 €
Vor-Ort-Gutachten mit Probenahme pauschal 450–650 € Asbestgutachten OWL: 450–650 €
Freigabemessung (VDI 3492), wo vorgeschrieben pauschal 150–2.500 € MyHammer Eternit: 150–700 €; Asbestgutachten OWL: 1.500–2.500 €
Gerüst pauschal 500–2.000 € MyHammer: 500–2.000 €
Big Bag (Spezialsack) Stück 10–30 € MyHammer: 10–30 €
Deponiegebühr (drei Beispiele aus Baden-Württemberg, 2026) t 110–156,70 € Bodenseekreis: 110 €; Ortenaukreis: 135 €; Lkr. Tuttlingen: 156,70 €

Regional für Ihre Region: Die Blocklanddeponie berechnet für asbesthaltige Baustoffe (Abfallschlüssel 17 06 05*) laut Entgeltliste DK III seit 01.01.2026 177,14 € je Tonne. Privathaushalte zahlen an der Recycling-Station Blockland nach Litern, laut DBS-Flyer (Stand 01/2024) 3,50 € je angefangene 100 Liter.

Orientierung aus Gebührenordnungen, Laborpreislisten und Handwerkerportalen (je Zeile genannt, abgerufen am 22.10.2026). Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht. Maßgeblich für die Deponie ist die Satzung Ihres Kreises, verbindlich erst das Angebot.

Regional in Bremen: Wird nach dem Rückbau die Dacheindeckung auf mindestens 80 % der Dachfläche erneuert, verlangt das Bremische Solargesetz innerhalb von zwei Jahren eine Solaranlage mit mindestens 1 kW – das gehört in Bremen in die Kostenplanung. Bei Reihenhauszeilen und engen Straßen können außerdem Gerüst und Absperrung den Preis treiben.

Quellen der regionalen Angaben: Die Bremer Stadtreinigung – Entgeltliste Blocklanddeponie DK III (gültig ab 01.01.2026) (abgerufen 22.10.2026) · Die Bremer Stadtreinigung – Flyer Asbestabfälle (Stand 01/2024) (abgerufen 22.10.2026)

Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten

Ob Garagendach in Huchting oder Fassade in der Vahr: Der Ablauf folgt der Gefahrstoffverordnung, und die Anzeige muss spätestens eine Woche vor Arbeitsbeginn bei der Gewerbeaufsicht liegen.

  1. Untersuchung Fachleute klären, ob und wo Asbest verbaut ist, und lassen Proben im Labor untersuchen; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe.
  2. Planung & Anzeige Der Fachbetrieb ordnet die Arbeiten einem Risikobereich zu und zeigt sie spätestens eine Woche vor Beginn an — zuständig für Bremen: Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Arbeits- und Immissionsschutzbehörde, Dienstort Bremen. Für Abbruch braucht er eine Genehmigung.
  3. Schutzmaßnahmen je nach Material Asbestzement im Freien (Dach, Fassade) baut der Betrieb nach TRGS 519 zerstörungsfrei aus. Bei schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest wird der Bereich abgeschottet, mit Unterdruck und Schleuse.
  4. Ausbau nach geeignetem Verfahren Ausbau nach einem anerkannten emissionsarmen Verfahren (DGUV Information 201-012), wo es eines gibt, sonst nach den Schutzregeln der TRGS 519.
  5. Verpackung & Entsorgung Das Material wird staubdicht verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und über einen zugelassenen Entsorgungsweg entsorgt. Ansprechpartner für Bremen: Die Bremer Stadtreinigung (DBS), Anstalt öffentlichen Rechts.
  6. Abschluss & Freigabe Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest gibt eine Messstelle den Bereich erst frei, wenn die Raumluft nach VDI 3492 unter 500 Fasern/m³ liegt. Am Dach im Freien ist das in der Regel nicht vorgeschrieben.

Entsorgung & zuständige Behörde in Bremen

Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für Bremen sind das konkret:

Entsorgung: Ansprechpartner und Annahme

Die Bremer Stadtreinigung (DBS), Anstalt öffentlichen Rechts
Recycling-Station Blockland, Fahrwiesendamm 100, 28219 Bremen (einzige Annahmestelle für Asbest aus Privathaushalten); gewerbliche Mengen über die Blocklanddeponie der DBS

Privathaushalte geben Asbest in Bremen ausschließlich an der Recycling-Station Blockland ab, höchstens 1 m³ und gegen eine Gebühr nach Volumen: Der Asbest-Flyer der DBS (Stand 01/2024) nennt 3,50 € je angefangene 100 Liter, also höchstens 35 € für 1 m³; die aktuelle Gebühr vor der Anlieferung bei der DBS erfragen. Geöffnet ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr; die anderen Recycling-Stationen nehmen kein Asbest an.

Größere Mengen, etwa aus einer Dach- oder Fassadensanierung, liefert der beauftragte Betrieb an die Blocklanddeponie; anliefern dürfen dort nur Gewerbe, Unternehmen und andere Abfallerzeuger, die keine Privathaushalte sind. Vorher braucht es eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls und einen Entsorgungsnachweis, angeliefert wird in staubdichten, mit dem Asbestzeichen gekennzeichneten Big Bags von höchstens 1 m³.

An der Recycling-Station gilt die Obergrenze von 1 m³. Auf der Blocklanddeponie schließen die Annahmebedingungen der DBS asbesthaltige Bodenbeläge wie Floor-Flex-Platten aus; asbesthaltige Dachdichtungsbahnen werden nur nach gesonderter Anfrage angenommen.

Zur Entsorgungs-Info →

Anzeige durch den Fachbetrieb

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Arbeits- und Immissionsschutzbehörde, Dienstort Bremen
Parkstraße 58-60, 28209 Bremen
Tel. 0421 361-6260

Tätigkeiten mit Asbest sind nach § 11a Abs. 4 GefStoffV spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen; im Land Bremen ist das die Gewerbeaufsicht (Dienstorte Bremen und Bremerhaven). Auf ihrer Baustellen-Seite stellt sie die Formulare TRGS 519 Anlage 1.1 bis 1.4 und das Antragsformular für die Zulassung zum Download bereit: Anlage 1.1 ist die unternehmensbezogene Anzeige für den Bereich niedrigen oder mittleren Risikos, Anlage 1.2 die ergänzende Anzeige von Ort und Zeit (bei mittlerem Risiko und wechselnden Arbeitsstätten zwingend, bei niedrigem Risiko erwünscht), Anlage 1.3 die objektbezogene Anzeige, Anlage 1.4 die Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan. Betriebe ohne Zulassung nach § 11a Abs. 3 GefStoffV brauchen für Abbrucharbeiten im niedrigen oder mittleren Risikobereich eine Genehmigung nach § 11a Abs. 4a GefStoffV. Für ein Gespräch vor Ort bittet die Behörde um einen Termin.

Zur Behörde →

Fachbetriebs-Zulassung

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Parkstraße 58-60, 28209 Bremen
Tel. 0421 361-6260

Arbeiten im hohen Risikobereich dürfen nur zugelassene Fachbetriebe nach § 11a Abs. 3 GefStoffV (oder noch gültige Zulassungen als Fachbetrieb für schwach gebundenen Asbest) ausführen. Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen stellt dafür den „Antrag auf Zulassung zur Durchführung von Arbeiten mit Asbest im hohen Risikobereich“ (§ 11a Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 3.4 GefStoffV) bereit; Anträge gehen an Bremen (Tel. 0421 361-6260, baustellenhb@gewerbeaufsicht.bremen.de) oder Bremerhaven (Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven, Tel. 0471 596-13270, baustellenbhv@gewerbeaufsicht.bremen.de); die Prüfung ist nach Angabe der Behörde zeitintensiv. Die Behörde veröffentlicht außerdem die Betriebsliste nach § 19 Abs. 6 GefStoffV mit den zugelassenen und genehmigten Betrieben.

Wichtig: Asbest muss für die Recycling-Station Blockland luftdicht und reißfest in Kunststofffolie verpackt und getrennt von anderen Abfällen angeliefert werden; Verpacken auf dem Gelände oder auf der Straße davor ist nicht erlaubt, unverpackte Anlieferungen weist die Station ab. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten, und unerlaubtes Beseitigen ist strafbar (§ 326 StGB).

Asbest im Gebäudebestand von Bremen

Bremen ist in Schüben gewachsen. Die Bremer Häuser in Findorff, Walle oder der Neustadt entstanden ab dem 19. Jahrhundert; die großen Erweiterungen kamen später: die Neue Vahr zwischen 1957 und 1962, die Grohner Düne in Vegesack zwischen 1969 und 1973, Tenever in Osterholz ab Ende der 1960er Jahre bis in die 1970er Jahre. In Gebäuden aus diesen Jahrzehnten kann Asbestzement an Fassaden, Dächern und Nebengebäuden vorkommen. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1950–1985.

Bremen erlitt im Luftkrieg schwere Zerstörungen: Bei 173 Angriffen wurden 62 Prozent der städtebaulichen Substanz zerstört. An Gebäuden aus dem Wiederaufbau bis 1993 kann Asbestzement an Dach oder Fassade vorkommen, in früheren Gewerbe- und Industriebauten Spritzasbest; die Bremer Stadtreinigung entsorgt auf der Blocklanddeponie unter anderem Asbest.

Wo Asbest in Bremen typischerweise sitzt

  • Fassadentafeln, Brüstungs- und Balkonverkleidungen aus Asbestzement können an Geschosswohnungsbauten der 1950er bis 1970er Jahre vorkommen, wie sie die Neue Vahr, Tenever oder Kattenturm in Obervieland prägen – soweit diese Fassaden nicht schon erneuert wurden
  • Wellplatten aus Asbestzement können auf Garagen, Gartenlauben, Schuppen und Anbauten in Reihenhaus- und Einfamilienhausgebieten vorkommen, etwa in Huchting
  • Bodenbeläge samt Kleber (Floor-Flex-Platten, Cushion-Vinyl), Hitzeschilde und Pappen in Nachtspeicheröfen – die Bremer Stadtreinigung führt genau diese Materialien in ihrer Liste asbesthaltiger Abfälle
  • Dichtungen, Rohrisolierungen und Brandschutzplatten können in Gewerbe-, Hafen- und früheren Werftbauten an der Weser vorkommen, etwa rund um die einstigen Werftstandorte in Gröpelingen und Vegesack
Schnittzeichnung eines Einfamilienhauses der 1960er/70er Jahre mit fünf markierten Asbest-Fundstellen: Welldach, Fassadenverkleidung, Fensterbank, Kellerboden und Rohrisolierung im Heizungskeller
Fünf typische Fundstellen im Wohnhaus — im Bestand von Bremen vor allem bei Baujahren 1950–1985.

Stadtteile & Umland

Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Vahr, Osterholz, Obervieland, Huchting, Vegesack, Blumenthal, Burglesum, Gröpelingen und weitere Teilorte. Gebäude aus den Asbest-Jahrzehnten stehen etwa in den Großsiedlungen in der Vahr, in Tenever (Osterholz) und in Kattenturm (Obervieland) sowie in den Wohngebieten in Huchting und in der Grohner Düne in Vegesack, wo Asbestprodukte vorkommen können; in Quartieren mit vielen Bremer Häusern wie Findorff (ab 1863 bebaut) kann Asbest vor allem über spätere Umbauten und Instandsetzungen hineingekommen sein.

Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Wie viele ältere Gebäude Asbest enthalten, ist nicht genau bekannt; das Bundesarbeitsministerium geht von „nahezu allen“ vor 1993 gebauten aus. Ob ein Gebäude asbestfrei ist, klärt nur eine Erkundung.

Speziell zum Eternitdach in Bremen →

Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen

Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für Bremen die zuständige Behörde, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen; dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.

  • Ampel-Modell: Die GefStoffV ordnet Asbestarbeiten drei Risikobereichen zu (§ 11a Abs. 1 Nr. 5), die Überleitungshilfe zur TRGS 519 die einzelnen Tätigkeiten; feste Fasergrenzen nennt die Verordnung nicht. Vom Bereich hängt ab, was der Betrieb braucht: niedriges Risiko — unternehmensbezogene Anzeige, für Abbruch eine Genehmigung (§ 11a Abs. 4a); mittleres Risiko — ebenso, auf wechselnden Baustellen zusätzlich Ort, Beginn und Dauer (Anhang I Nr. 3.5); hohes Risiko — Zulassung des Betriebs (§ 11a Abs. 3), objektbezogene Anzeige (Anhang I Nr. 3.5), keine Instandhaltungsarbeiten (§ 11 Abs. 5).
  • Funktionale Instandhaltung: Nur zulässig, soweit damit keine Instandsetzung asbesthaltiger Materialien verbunden ist, keine Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos anfallen und das Material seine Funktion noch erfüllt (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 b, Abs. 5 GefStoffV). Die Regeln gelten auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7); einzelne Handgriffe wie Bohren nennt die Verordnung nicht.
  • Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Wer die Arbeiten veranlasst (Veranlasser, z. B. der Eigentümer als Auftraggeber), muss dem Betrieb jedoch vor Beginn das Baujahr (bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns) und alle ihm vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch übermitteln (§ 5a GefStoffV, neue Infopflicht).
  • Zulassung und Genehmigung: Eine Zulassung brauchen Fachbetriebe für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 GefStoffV). Übergangsweise gilt die frühere Zulassungspflicht für Abbruch- und Sanierungsarbeiten fort, bis diese nach den technischen Regeln oder durch fachkundige Expositionsermittlung dem niedrigen oder mittleren Risiko zugeordnet sind (§ 25 Abs. 4). Seit 20.12.2025 brauchen sie zusätzlich eine Genehmigung, wenn sie Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos ausführen (§ 11a Abs. 4a); nachzuweisen ist sie bis zum Ablauf des 19.12.2026 (§ 25 Abs. 9).
  • Anzeigepflicht: Die Anzeige ist Sache des Fachbetriebs: spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde, Umfang je nach Risikobereich (§ 11a Abs. 4 GefStoffV). Für Abbrucharbeiten braucht er zusätzlich eine Genehmigung.

Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Zuletzt geändert am 28.02.2025; bis zur Anpassung an die neue GefStoffV gilt die Überleitungshilfe des Ausschusses für Gefahrstoffe. Wer asbesthaltige Abfälle unerlaubt beseitigt, macht sich strafbar (§ 326 StGB, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).

Ausführlich: Asbest-Gesetz 2025/2026 →

Häufige Fragen zur Asbestentfernung in Bremen

Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Sicher nur im Labor: Fachleute nehmen eine Materialprobe; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe. Ein Anhaltspunkt ist das Baujahr: Wurde vor dem 31.10.1993 mit dem Bau begonnen, besteht Verdacht. Typische Fundorte sind Asbestzement-Wellplatten (Eternit) auf Dach und Fassade sowie Floor-Flex-Bodenplatten. Nehmen Sie keine Probe selbst; die Leitlinie der Bundesbehörden überlässt die Probenahme Fachkundigen.
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Nicht in jedem Fall verboten: Die Gefahrstoffverordnung untersagt Tätigkeiten an Asbest grundsätzlich (§ 11 Abs. 1), nimmt aber etwa das vollständige Entfernen aus (§ 11 Abs. 2 Nr. 1). Das gilt auch im Privathaushalt, der Faserfreisetzung so weit wie möglich verhindern muss (§ 11 Abs. 7). Die Hamburger Arbeitsschutzbehörde nennt solche Arbeiten „nichts für Privatpersonen“; schwach gebundenen Asbest dürfen nach ihrer Auskunft nur zugelassene Firmen sanieren. Unser Rat: Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 beauftragen.
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Für Abbau und Entsorgung von Asbestzement (Eternit) nennt das Portal MyHammer 30–50 €/m² auf der einen und 80–150 €/m² auf einer anderen Seite (Stand August 2026), dazu oft 500 bis 2.000 € für das Gerüst. Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; verbindlich ist erst ein Angebot nach Besichtigung.
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Asbest trägt den Abfallschlüssel 17 06 05* (gefährlicher Abfall) und darf nur über zugelassene Deponien oder Annahmestellen entsorgt werden, nie über Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt. Die Gebühr legt der örtliche Entsorgungsträger fest; die Entgelte für Bremen stehen im Kostenabschnitt dieser Seite. Ansprechpartner für Asbestzement-Abfälle in Bremen: Die Bremer Stadtreinigung (DBS), Anstalt öffentlichen Rechts. Annahmestelle: Recycling-Station Blockland, Fahrwiesendamm 100, 28219 Bremen (einzige Annahmestelle für Asbest aus Privathaushalten); gewerbliche Mengen über die Blocklanddeponie der DBS.
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb, nein: Die Anzeige ist seine Sache (§ 11a Abs. 4 GefStoffV), spätestens eine Woche vor Beginn, Umfang je nach Risikobereich. Für Abbruch braucht er zusätzlich eine Genehmigung. Zuständig für Bremen: Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58-60, 28209 Bremen.
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Asbestfasern sind lungengängig und können Jahrzehnte nach der Einwirkung Erkrankungen auslösen. Fest gebundene Materialien wie Eternit setzen im intakten Zustand kaum Fasern frei; gefährlich wird es beim Brechen, Bohren oder Verwittern. Schwach gebundener Asbest (z. B. Spritzasbest) ist deutlich riskanter; nach seiner Sanierung wird die Raumluft nach VDI 3492 gemessen.
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Nein. Eine „Asbest-Abwrackprämie“ existiert nicht — der Begriff geht auf eine Forderung der IG BAU zurück. Ein bundesweites Förderprogramm gibt es nicht. Als Handwerkerleistung mindern 20 % der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens um 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG); je nach Fall kommt stattdessen eine außergewöhnliche Belastung in Betracht, nicht beides für dieselben Kosten.
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
In sechs Schritten: Untersuchung durch Fachleute, Anzeige durch den Betrieb (eine Woche vorher), Schutzmaßnahmen je nach Material (Asbestzement außen nach TRGS 519, schwach gebundener Asbest abgeschottet mit Unterdruck), Ausbau nach geeignetem Verfahren, staubdichte Verpackung und Entsorgung, zuletzt bei schwach gebundenem Asbest die Freigabemessung nach VDI 3492.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Bremen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Bremen). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Mit E-Mail-Adresse bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

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