Asbest im Fußboden in Hamburg: Floor-Flex-Platten, Kleber und Estrich

Alte Bodenplatten, Kleber oder Estrich mit Asbest-Verdacht in Ihrer Hamburger Wohnung oder Ihrem Haus? Hier steht, was die Gefahrstoffverordnung und die Hamburger Behörden dazu sagen: zum Baujahr, zur Probe, zur Anzeige und zur Entsorgung.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Hamburg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Hamburg). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

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Was für asbesthaltige Bodenbeläge in Hamburg gilt, steht in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in den Auskünften der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht Hamburg und in den Angaben der Stadtreinigung Hamburg. Diese Seite fasst das zusammen. Wo die Quellen keine Antwort geben, steht das dabei.

Welche Bodenbeläge Asbest enthalten können

Der bekannteste Fall sind Floor-Flex-Platten, auch Flex- oder Vinyl-Asbest-Platten genannt. Nach Angaben der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht Hamburg können gerade die unteren Schichten solcher Asbestbodenplatten einen hohen Asbestanteil haben. Auch der Kleber und der Estrich darunter können Asbest enthalten; beim Ausbau müssen sie deshalb mit heraus.

Das Info-Blatt der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu Arbeiten in älteren Bestandsbauten zählt „Fußböden-Estrich und Kleber“ zu den möglichen Asbest-Vorkommen. Viele Materialien, die heute als Schadstoff gelten, wurden laut Info-Blatt in den 60er bis 90er Jahren verbaut. Der Abfallwirtschaftsplan der Hamburger Umweltbehörde nennt außerdem Bauchemikalien wie Putze, Kleber und Spachtelmassen, die Asbest enthalten können.

Für das Entfernen beschreibt die DGUV Information 201-012 eigene Verfahren mit geringer Exposition, unter anderem:

  • BT 11: Ausbau asbesthaltiger Vinylplatten (Flexplatten, Floor-Flex) auf Bitumenkleber
  • BT 17: Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber von mineralischem Untergrund
  • BT 18.1: Entfernen asbesthaltiger Estriche, insbesondere Magnesia-Estriche
  • BT 33: Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten zusammen mit dem asbesthaltigen Kleber

Ab welchem Baujahr Asbest unwahrscheinlich ist

Die Vermutung in § 11a Abs. 1 GefStoffV knüpft an den Baubeginn an: „Wenn […] mit dem Bau des Objekts nach dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist.“ Für bestimmte asbesthaltige Erzeugnisse gelten nach demselben Absatz andere Übergangsfristen (Anhang I Nr. 3.8).

Beauftragen Sie Arbeiten an einem Gebäude mit Baujahr zwischen 1993 und 1996, müssen Sie dem Betrieb deshalb schriftlich oder elektronisch das Datum des Baubeginns mitteilen; kennen Sie es nicht, dann das Baujahr. Bei Baujahren davor oder danach reicht das Baujahr (§ 5a Abs. 2 GefStoffV).

Was die Quellen nicht sagen: Ein Jahr, ab dem Floor-Flex-Platten, Bitumenkleber oder Magnesia-Estrich nicht mehr verlegt wurden, nennt keine der geprüften amtlichen Quellen. Ob ein konkreter Boden Asbest enthält, zeigt nur eine Untersuchung des Materials.

Darf ich Floor-Flex-Platten selbst entfernen?

Die Ausgangsregel ist ein Verbot: § 11 Abs. 1 Nr. 3 GefStoffV untersagt „Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in oder an baulichen oder technischen Anlagen“. Absatz 2 nennt Ausnahmen, darunter das vollständige Entfernen (Abbrucharbeiten) sowie bestimmte Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Das gilt auch für private Haushalte. Führen Sie als Privatperson eine zulässige Tätigkeit aus, müssen Sie die Entstehung, Freisetzung und Ausbreitung von Asbestfasern so weit wie möglich verhindern (§ 11 Abs. 7).

Neuen Boden darüberlegen: lose ja, fest nein

  • Lose verlegen ist zulässig: Einen Teppichboden über Floor-Flex-Platten zu verlegen, ohne ihn auf den Platten zu verkleben, ist laut Staatlicher Arbeitsschutzaufsicht zulässig, weil dabei nicht am Asbestprodukt gearbeitet wird.
  • Ausbessern ist keine erlaubte Instandhaltung: Die geltende GefStoffV lässt Instandhaltung nur zu, „soweit mit diesen Tätigkeiten keine Instandsetzung asbesthaltiger Materialien verbunden ist“ (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 b). Wer schadhafte Stellen im Belag ausbessert, setzt das Material instand. Für beschädigte Stellen nennt die Verordnung andere Ausnahmen: Sofortmaßnahmen zur vorläufigen Sicherung, wenn das vollständige Entfernen nicht sofort möglich ist, aber unverzüglich eingeleitet wird (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 b), oder das vollständige Entfernen, auch von Teilflächen, als Abbrucharbeit (§ 11 Abs. 2 Nr. 1). Beides ist nur unter den Bedingungen der §§ 11 und 11a zulässig. Die Hamburger FAQ hält das Ausbessern noch für zulässig; als Rechtsgrundlage nennt sie aber § 16 mit Anhang II Nr. 1 GefStoffV, und diese Asbest-Regel ist weggefallen. Asbest regelt heute § 11.
  • Großflächig versiegeln ist nicht zulässig: Ist der Belag in großen Bereichen schadhaft, kommt nur noch der vollständige Ausbau in Betracht.
  • Feste Überdeckung ist ausgeschlossen: Für die feste Überdeckung asbesthaltiger Bodenbeläge gelten die Ausnahmen vom Tätigkeitsverbot nicht (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 GefStoffV).

Ob ein bestimmter neuer Belag als lose oder als feste Überdeckung gilt, regeln die geprüften Quellen nicht im Einzelnen. Fragen zum Arbeitsschutz nimmt die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht entgegen (Kontakt weiter unten).

Eigenregie: Was die Hamburger Behörden sagen

Die Hamburger Stellen äußern sich zu Arbeiten durch Privatpersonen unterschiedlich:

  • FAQ der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht: Ist eine Arbeit grundsätzlich zulässig, dürfen Privatpersonen sie im eigenen Haushalt in Eigenregie ausführen, wenn sie die Entstehung und Freisetzung von Asbestfasern vermeiden. Eine Anzeige oder Genehmigung brauchen sie dafür nicht. Sie müssen aber „ebenso wie sachkundige Unternehmen handeln“ und die Schutzmaßnahmen der TRGS 519 strikt einhalten. Weil Laien in der Regel Fachwissen und Schutzausrüstung fehlen, sollte laut FAQ eine Fachfirma beauftragt werden. Abbruch- oder Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest dürfen nur zugelassene Firmen ausführen.
  • Asbest-Seite derselben Behörde: „Arbeiten an Asbestprodukten [sind] nichts für Privatpersonen und sollten in der Regel von Fachbetrieben durchgeführt werden.“
  • Abfallwirtschaftsplan 2022 der Umweltbehörde: „Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden.“

Bei zulässigen Arbeiten ist Eigenregie laut FAQ also erlaubt; die Behörden raten aber deutlich zur Fachfirma. Ob Floor-Flex-Platten als fest oder schwach gebunden gelten, sagen die geprüften Hamburger Quellen nicht.

Was ein Fachbetrieb vorweisen muss

Für das vollständige Entfernen (Abbrucharbeiten) im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos brauchen Betriebe eine Genehmigung der Behörde (§ 11a Abs. 4a GefStoffV); nachweisen müssen sie diese bis zum Ablauf des 19. Dezember 2026 (§ 25 Abs. 9). Für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos brauchen sie eine Zulassung (§ 11a Abs. 3). Übergangsweise gilt die frühere Zulassungspflicht für Abbruch- und Sanierungsarbeiten fort, bis diese dem niedrigen oder mittleren Risiko zugeordnet sind (§ 25 Abs. 4). Das Info-Blatt der Behörde nennt für Asbestarbeiten „sachkundige oder ggf. zugelassene Firmen“. Laut FAQ dürfen Sie sich den Sachkundenachweis zeigen lassen; Subunternehmen brauchen einen eigenen.

Wer prüft, ob Asbest drin ist?

Das Info-Blatt der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz sagt: „Können keine eindeutigen Aussagen über das Material gemacht werden, sind dafür geeignete Sachverständige/Messinstitute zu Rate zu ziehen.“ Die Behörde empfiehlt das dringend.

Außerdem rät das Info-Blatt dem Bauherrn (Veranlasser), schon vor der Auftragsvergabe den Bestand aufzunehmen. Lassen sich keine schlüssigen Informationen zusammentragen, empfiehlt es dringend ein Schadstoffverzeichnis, auch bei Arbeiten in Eigenregie wie der Neugestaltung eines Bades. Das Info-Blatt ist eine Information der Behörde, kein Gesetz. Die Gefahrstoffverordnung verteilt die Aufgaben so:

Beauftragen Sie einen Betrieb, sind Sie Veranlasser im Sinne der Gefahrstoffverordnung, auch als Privatperson. Sie müssen dem Betrieb vor Beginn schriftlich oder elektronisch alle Ihnen vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen geben und dafür die Ihnen zugänglichen Unterlagen in zumutbarem Aufwand nutzen (§ 5a Abs. 1 und 4). Reichen diese Informationen nicht aus, prüft der Betrieb selbst, „im Rahmen einer besonderen Leistung“ und, wenn ihm das Wissen fehlt, mit externem Sachverstand (§ 6 Abs. 2b GefStoffV). Ist dafür eine technische Erkundung nötig, ist sie Voraussetzung für die Arbeiten (§ 6 Abs. 2c).

Probe nehmen: Die Leitlinie für die Asbesterkundung von BMAS, BAuA, BBSR und UBA empfiehlt, Probenahme und Analyse ausschließlich fachkundigen Personen zu überlassen. Die Hamburger Behörde nennt dafür Sachverständige und Messinstitute.

Wer muss die Arbeiten anzeigen – und wo in Hamburg?

Anzeigen muss der ausführende Betrieb: „Der Arbeitgeber hat Tätigkeiten mit Asbest spätestens eine Woche vor Beginn der Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch […] anzuzeigen“ (§ 11a Abs. 4 GefStoffV). Auf hamburg.de heißt es dazu: „Eine Anzeigeverpflichtung besteht lediglich für Unternehmen.“ Privatpersonen, die eine zulässige Arbeit im eigenen Haushalt selbst ausführen, brauchen laut FAQ keine Anzeige.

Zuständig in Hamburg

Staatliche Arbeitsschutzaufsicht
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Billstraße 80, 20539 Hamburg
Postanschrift: Postfach 302822, 20310 Hamburg

Tel. +49 40 42837-2112 (donnerstags 10 bis 13 und 14 bis 16 Uhr)
E-Mail: arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de

Frist und Weg

Die Anzeige ist schriftlich oder elektronisch möglich, zum Beispiel über den Online-Dienst der Stadt, und muss mindestens 7 Tage vor Beginn erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Betrieb eine kürzere Frist beantragen; darüber entscheidet die Behörde innerhalb von 2 Werktagen. Gebühren: laut hamburg.de keine.

Ist die Anzeige vollständig und plausibel, gibt es keine Rückmeldung; nach Ablauf der 7 Tage kann mit den Arbeiten begonnen werden.

Zur Anzeige auf hamburg.de →

Ob unternehmens- oder objektbezogen angezeigt wird, hängt vom Risikobereich der Arbeiten ab (Anhang I Nr. 3.5 GefStoffV). Die Anzeige, dass die Arbeiten bei der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht angemeldet sind, muss laut FAQ an der Baustelle vorliegen.

Wohin mit dem Abfall in Hamburg?

Asbestabfälle sind laut Abfallwirtschaftsplan der Hamburger Umweltbehörde „grundsätzlich zu beseitigen“. Für Bodenbeläge ist die Lage in Hamburg weniger klar als für Eternit:

  • Eternit (Asbestzement): Die Stadtreinigung Hamburg nimmt Eternitplatten nur auf dem Recyclinghof Bahrenfeld (Rondenbarg 52a) an, gegen Entgelt und nur nach Absprache unter 040 2576-0. Angenommen wird nur Abfall aus Hamburger Privathaushalten; die Stadtreinigung verlangt dafür einen Nachweis, zum Beispiel den Personalausweis.
  • Floor-Flex-Platten, Kleber, Estrich: Floor-Flex-Platten sind kein Asbestzement. In der Gebührenübersicht und der Preisliste der Stadtreinigung haben wir dafür keinen eigenen Eintrag gefunden. Fragen Sie deshalb vor dem Anliefern bei der Stadtreinigung unter 040 2576-0, ob und wo diese Abfälle angenommen werden.

Der Abfallwirtschaftsplan (Stand November 2022, Anhang 1 Nr. 7) listet zehn Anlagen zur Zwischenlagerung asbesthaltiger Abfälle in Hamburg:

  • Buhck Abfallverwertung und Recycling GmbH & Co. KG, Liebigstraße 64, 22113 Hamburg
  • Buhck GmbH & Co. KG, Randersweide 91a, 21037 Hamburg
  • HME Hamburger Müllentsorgung Rohstoffverwertungsgesellschaft mbH, Andreas-Meyer-Str. 39, 22113 Hamburg
  • Otto Dörner Entsorgung GmbH, Lederstr. 24, 22525 Hamburg
  • svt System-Service GmbH, Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg
  • Hermann Steuber Müll-Container GmbH, Liebigstr. 82, 22113 Hamburg
  • ETH Solutions GmbH & Co. KG, Süderstraße 237, 20537 Hamburg
  • REMONDIS GmbH, Hörstener Str. 52, 21079 Hamburg
  • Silo-Zentrale Hamburg Antje Schoer GmbH, Sandgrube 22, 22525 Hamburg
  • Veolia Umweltservice Nord GmbH, Werner-Siemens-Str. 20, 22113 Hamburg

Die Liste ist von 2022 und nicht bei den Betrieben nachgeprüft. Ob eine Anlage heute noch Asbestabfälle annimmt, auch Kleinmengen von Privatleuten, und zu welchem Preis, steht dort nicht. Fragen Sie vorher nach. Beauftragen Sie einen Fachbetrieb, klären Sie, ob die Entsorgung im Angebot enthalten ist.

Was kostet das?

Preise für eine Asbestprobe, eine Laboranalyse oder den Ausbau von Floor-Flex-Platten, Kleber oder Magnesia-Estrich veröffentlicht keine der hier genannten amtlichen Stellen. Wir nennen deshalb keine Zahlen. Verbindlich ist das Angebot des Labors oder Betriebs.

Belegt sind diese Punkte:

  • Die Anzeige bei der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht kostet laut hamburg.de keine Gebühr.
  • Reichen Ihre Angaben nicht aus, prüft der Betrieb laut § 6 Abs. 2b GefStoffV „im Rahmen einer besonderen Leistung“, ob Gefahrstoffe freigesetzt werden können.
  • Die Stadtreinigung nimmt Asbestzement nur gegen Entgelt an; für Floor-Flex-Platten nennen Gebührenübersicht und Preisliste keinen Preis.

Förderung in Hamburg

Ein Hamburger Förderprogramm speziell für Asbestsanierung haben wir nicht gefunden (Programmliste der IFB Hamburg, Stand 30. September 2026). Das IFB-Modernisierungsdarlehen nennt Fußböden als Beispiel für allgemeine Modernisierung und Instandsetzung (Darlehen bis 25.000 € je Wohneinheit). Ob die Asbestentfernung selbst förderfähig ist, sagt die IFB nicht ausdrücklich; das klären Sie mit der IFB oder Ihrem Kreditinstitut.

Mietwohnung in Hamburg: Was gilt?

Der Vermieter hat die Wohnung „in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“ (§ 535 Abs. 1 BGB). Zeigt sich ein Mangel, muss der Mieter ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Ob ein asbesthaltiger Bodenbelag im Einzelfall ein Mangel ist, beantworten diese Vorschriften nicht; das ist eine Frage für die Rechtsberatung.

Wenn in Ihrer Wohnung gearbeitet wird

Die FAQ der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht nennt für Mieter, die nicht selbst Auftraggeber sind:

  • Sie haben das Recht, in Ihrer eigenen Wohnung einen Baustopp auszusprechen, wenn nicht sachkundig gearbeitet wird.
  • Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Vermietung oder Hausverwaltung.
  • Sie können sich den Sachkundenachweis der Firma zeigen lassen; Subunternehmen brauchen einen eigenen.
  • Die Anzeige bei der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht muss an der Baustelle vorliegen.

Das Info-Blatt der Behörde sieht außerdem vor, dass der Bauherr die Mieter rechtzeitig über anstehende Arbeiten informiert, mindestens 7 Werktage vorher, insbesondere bei Schadstoffsanierungen. Das Info-Blatt ist eine Information der Behörde, kein Gesetz.

Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen zu Asbest im Fußboden in Hamburg

Müssen Floor-Flex-Platten in einer Hamburger Wohnung raus – oder darf ich neuen Boden darüberlegen?
Raus müssen sie nicht unbedingt. Bei vielen asbesthaltigen Materialien ist laut Staatlicher Arbeitsschutzaufsicht Hamburg nicht zu erwarten, dass sie Fasern an die Umgebung abgeben; sie dürfen deshalb an Ort und Stelle bleiben. Einen Teppichboden dürfen Sie über Floor-Flex-Platten verlegen, solange Sie ihn nicht auf den Platten verkleben. Schadhafte Stellen auszubessern, deckt die geltende GefStoffV dagegen nicht als Instandhaltung: Diese Ausnahme gilt nur, „soweit mit diesen Tätigkeiten keine Instandsetzung asbesthaltiger Materialien verbunden ist“ (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 b). Ist der Belag in großen Bereichen schadhaft, dürfen Sie ihn nicht versiegeln; dann kommt nur noch der vollständige Ausbau in Betracht. Eine feste Überdeckung asbesthaltiger Bodenbeläge ist ausgeschlossen, denn dafür gelten die Ausnahmen vom Tätigkeitsverbot nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 GefStoffV nicht.
Kann auch der Kleber unter Floor-Flex-Platten Asbest enthalten?
Ja. Nach Angaben der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht Hamburg können gerade die unteren Schichten von Asbestbodenplatten einen hohen Asbestanteil haben. Auch Kleber und Estrich können asbesthaltig sein; beim Ausbau sind sie deshalb mit zu entfernen. Wie das geht, beschreibt die DGUV Information 201-012 in eigenen Verfahren: BT 11 für Floor-Flex-Platten auf Bitumenkleber, BT 17 für das Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber, BT 18.1 für asbesthaltige Estriche und BT 33 für Vinyl-Asbest-Platten samt Kleber. Das Hamburger Info-Blatt für Arbeiten in älteren Bestandsbauten zählt „Fußböden-Estrich und Kleber“ zu den möglichen Asbest-Vorkommen.
Wer untersucht in Hamburg, ob Bodenbelag oder Kleber Asbest enthalten?
Geeignete Sachverständige oder Messinstitute. Lässt sich nicht eindeutig sagen, ob ein Material Asbest enthält, sind sie laut Info-Blatt der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu Rate zu ziehen; die Behörde empfiehlt das dringend. Dem Bauherrn (Veranlasser) rät das Info-Blatt, schon vor der Auftragsvergabe den Bestand aufzunehmen und, wenn sich keine schlüssigen Informationen finden, ein Schadstoffverzeichnis erstellen zu lassen, auch bei Arbeiten in Eigenregie wie der Neugestaltung eines Bades. Nach der Gefahrstoffverordnung gibt der Auftraggeber dem Betrieb die ihm vorliegenden Informationen (§ 5a); reichen sie nicht aus, prüft der Betrieb selbst (§ 6 Abs. 2b).

Dach oder Fassade aus Asbestzement? Eternit entsorgen in Hamburg · Alles zu Kosten, Ablauf und Behörde: Asbestsanierung in Hamburg

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