Würzburg · kreisfreie Stadt Würzburg · Bayern

Asbest entfernen in Würzburg

Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in Würzburg? Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in der Region Mainfranken / Würzburg verfügbar ist. Vorab finden Sie hier Kostenrahmen, Ablauf und den Entsorgungsweg vor Ort.

✓ Anfrage kostenlos und unverbindlich ✓ Weitergabe nur an Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 ✓ Entsorgung & Behörde für Würzburg genannt
Illustration: Einfamilienhaus der 1970er Jahre mit Welleternit-Dach, daneben eine Lupe über einer Dachplatte und ein Schild mit Haken-Symbol für die geprüfte Sanierung

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Würzburg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Würzburg). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Mit E-Mail-Adresse bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Sie haben ein asbestverdächtiges Eternit-Dach, eine alte Fassadenplatte oder Floor-Flex-Böden in Würzburg oder einem der Stadtteile wie Heuchelhof, Lengfeld oder Versbach? Asbest ist seit 1993 verboten, in Gebäuden aus den Baujahren 1950–1985 ist er aber weiterhin möglich. Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob in der Region ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (Sachkunde nach TRGS 519) verfügbar ist. Die Anzeige der Arbeiten ist spätestens 7 Tage vor Beginn beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken einzureichen; haushaltsübliche Kleinmengen Asbestabfall können nach vorheriger Abstimmung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZVAWS) auf der Deponie Buchen-Sansenhecken im Neckar-Odenwald-Kreis entsorgt werden.

Was kostet Asbestentfernung in Würzburg?

Was am Ende auf der Rechnung steht, entscheiden in Würzburg vor allem Dachfläche, Gerüstbedarf an den oft giebeligen Hanglagen und der weite Weg zur Deponie Sansenhecken bei Buchen. Die Stadt Würzburg legt den Preis für asbesthaltige Abfälle selbst fest: In ihrer Abfallwirtschaftsgebührensatzung stehen 172,55 € je Tonne. Entsorgt wird nicht im Stadtgebiet, sondern auf der Deponie Buchen-Sansenhecken im Neckar-Odenwald-Kreis, und zwar nach vorheriger Abstimmung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZVAWS). Für ein Eternit-Dach in Würzburg gibt es keine belegte Gesamtsumme. Belegt ist nur der Entsorgungsanteil: 172,55 € je Tonne asbesthaltigen Abfalls laut städtischer Satzung. Was Abbau, Gerüst, Fachbetrieb und die Fahrt nach Buchen kosten, steht erst im Angebot.

Material / Leistung Einheit Preisspanne Quelle
Asbestzement-Dach (Eternit): Abbau und Entsorgung m² 30–150 € MyHammer Eternit: 30–50 €; MyHammer: 80–150 €
Asbestzement-Fassade m² 120–200 € MyHammer: 120–200 €
Bodenbelag (z. B. Floor-Flex-Platten) m² 60–130 € MyHammer: 60–130 €
Asbesthaltiger Bodenkleber m² 55–90 € MyHammer Eternit: 55–90 €
Putz, Spachtel, Fliesenkleber (innen) m² 60–130 € MyHammer: 60–130 €
Laboranalyse je Materialprobe Probe 50–150 € Labor CRB: 73,78 €; Labor GfS: 95 €; Asbestgutachten OWL: 50–150 €
Vor-Ort-Gutachten mit Probenahme pauschal 450–650 € Asbestgutachten OWL: 450–650 €
Freigabemessung (VDI 3492), wo vorgeschrieben pauschal 150–2.500 € MyHammer Eternit: 150–700 €; Asbestgutachten OWL: 1.500–2.500 €
Gerüst pauschal 500–2.000 € MyHammer: 500–2.000 €
Big Bag (Spezialsack) Stück 10–30 € MyHammer: 10–30 €
Deponiegebühr (drei Beispiele aus Baden-Württemberg, 2026) t 110–156,70 € Bodenseekreis: 110 €; Ortenaukreis: 135 €; Lkr. Tuttlingen: 156,70 €

Regional für Ihre Region: Nach § 4 Abs. 12 Buchst. e der Würzburger Abfallwirtschaftsgebührensatzung (Stadtratsbeschluss vom 14.11.2024, Lesefassung gültig ab 01.01.2025) beträgt die Entsorgungsgebühr für asbesthaltige Abfälle in der Deponie Buchen-Sansenhecken 172,55 €/t. Dieselbe Zahl nennt die Stadt auf ihrer Seite zur Bauschuttentsorgung. Eine Kleinmengen-Pauschale steht in der Satzung nicht; ob der Betrag netto oder brutto gilt, sagt sie ebenfalls nicht. Die Preisliste des Deponiebetreibers AWN gilt laut Kopfzeile nur für Abfälle aus dem Neckar-Odenwald-Kreis und ist für Würzburger Herkunft nicht maßgeblich.

Orientierung aus Gebührenordnungen, Laborpreislisten und Handwerkerportalen (je Zeile genannt, abgerufen am 22.10.2026). Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht. Maßgeblich für die Deponie ist die Satzung Ihres Kreises, verbindlich erst das Angebot.

Regional in Würzburg: Eine Anlieferung ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem ZVAWS möglich (Tel. 0931 66058-19). Asbest nimmt das Entsorgungszentrum Sansenhecken ausschließlich dienstags von 7:30 bis 16:00 Uhr an. An anderen Tagen berechnet die AWN laut Anlage zu ihrer Preisliste einen Mehraufwand-Zuschlag von 100 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Transport muss staubdicht verpackt erfolgen, zum Beispiel in Big Bags.

Quellen der regionalen Angaben: Stadt Würzburg – Satzung über die Gebühren für die öffentliche Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgebührensatzung), Stadtratsbeschluss 14.11.2024, Lesefassung gültig ab 01.01.2025 (abgerufen 23.10.2026) · Stadt Würzburg – Möglichkeiten der Bauschuttentsorgung (Abschnitt „Was ist mit Asbest und Mineralfaser?“) (abgerufen 23.10.2026) · Stadt Würzburg – Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen (Kleinmengen aus Privathaushalten, Abstimmung mit dem ZVAWS) (abgerufen 23.10.2026) · ZVAWS – Asbest und künstliche Mineralfasern: Gefährliche Stoffe sicher entsorgen (Beitrag vom 10.07.2025) (abgerufen 23.10.2026) · AWN – Preisliste zur Anlieferung von Abfällen im Z.E.U.S. (Stand 01.07.2026) mit Anlage (Stand 01.01.2024) (abgerufen 23.10.2026)

Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten

Vom ersten Verdacht bis zum sanierten Dach gibt in Würzburg die Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken, spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten, den zeitlichen Mindestrahmen vor.

  1. Untersuchung Fachleute klären, ob und wo Asbest verbaut ist, und lassen Proben im Labor untersuchen; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe.
  2. Planung & Anzeige Der Fachbetrieb ordnet die Arbeiten einem Risikobereich zu und zeigt sie spätestens eine Woche vor Beginn an — zuständig für Würzburg: Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt, Bauarbeiterschutz und Sprengwesen. Für Abbruch braucht er eine Genehmigung.
  3. Schutzmaßnahmen je nach Material Asbestzement im Freien (Dach, Fassade) baut der Betrieb nach TRGS 519 zerstörungsfrei aus. Bei schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest wird der Bereich abgeschottet, mit Unterdruck und Schleuse.
  4. Ausbau nach geeignetem Verfahren Ausbau nach einem anerkannten emissionsarmen Verfahren (DGUV Information 201-012), wo es eines gibt, sonst nach den Schutzregeln der TRGS 519.
  5. Verpackung & Entsorgung Das Material wird staubdicht verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und über einen zugelassenen Entsorgungsweg entsorgt. Ansprechpartner für Würzburg: Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZVAWS).
  6. Abschluss & Freigabe Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest gibt eine Messstelle den Bereich erst frei, wenn die Raumluft nach VDI 3492 unter 500 Fasern/m³ liegt. Am Dach im Freien ist das in der Regel nicht vorgeschrieben.

Entsorgung & zuständige Behörde in Würzburg

Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für Würzburg sind das konkret:

Entsorgung: Ansprechpartner und Annahme

Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZVAWS)
Deponie Buchen-Sansenhecken (Z.E.U.S.), Sansenhecken 1, 74722 Buchen im Neckar-Odenwald-Kreis, Betreiber AWN, Telefon 06281 906-0. Als zweite Anlage führt der ZVAWS für Entsorgungsfirmen die Kreismülldeponie Guggenberg in 63928 Eichenbühl auf; dorthin nur über den Zweckverband oder beauftragte Transporteure.

Haushaltsübliche Kleinmengen aus privaten Haushalten können über einen zugelassenen Entsorger oder auf der Deponie Buchen-Sansenhecken entsorgt werden, nach vorheriger Abstimmung mit dem ZVAWS (Tel. 0931 66058-19). Die Gebühr beträgt 172,55 € je Tonne asbesthaltigen Abfalls (Satzung der Stadt Würzburg, § 4 Abs. 12 Buchst. e); eine Kleinmengen-Pauschale und eine Angabe zu netto oder brutto fehlen dort. Das Z.E.U.S. nimmt Asbest nur dienstags von 7:30 bis 16:00 Uhr an.

Für größere und gewerbliche Mengen nennt die Stadtseite die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH. Entsorgungsfirmen im Verbandsgebiet können laut ZVAWS (Stand 10.07.2025) nach vorheriger Anmeldung in Sansenhecken anliefern: bis 20 Tonnen je Anfallstelle mit Sammelentsorgungsnachweis, ab 20 Tonnen mit Einzelnachweis im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV).

Die Gebühr setzt die Stadt Würzburg in ihrer Abfallwirtschaftsgebührensatzung fest. Angenommen werden asbesthaltige Abfälle, die die Grenzwerte der Deponieklasse II einhalten. Anlieferer von außerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises sind laut Betriebsordnung des Z.E.U.S. nur „aufgrund einer besonderen Zulassung“ vorgesehen, hier die Abstimmung mit dem ZVAWS. Asbest, der sich nur kippen lässt, nimmt die AWN nicht an. Die Stadtreiniger Würzburg sind laut städtischer Gebührenübersicht für Asbest (Eternitplatten) nicht zuständig.

Zur Entsorgungs-Info →

Anzeige durch den Fachbetrieb

Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt
Bauarbeiterschutz und Sprengwesen
Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg
Tel. 0931 380-1830 (Bauarbeiterschutz und Sprengwesen; im Adressblock der Seite steht außerdem 0931 380-1802 ohne nähere Zuordnung)

Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind objektbezogen (Anlage 1.3 TRGS 519) oder unternehmensbezogen (Anlage 1.1 TRGS 519) spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen: die objektbezogene Anzeige beim Amt, in dessen Bezirk das Objekt liegt, die unternehmensbezogene beim Amt des Betriebssitzes. Für die ergänzende Anzeige von Ort und Zeit (Anlage 1.2) gilt keine Frist. Die Anzeige kann auch online gestellt werden (Online-Verfahren „Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien – Online-Anzeige“ der Bayerischen Regierungen). In dringenden Fällen kann das Gewerbeaufsichtsamt einer Verkürzung der Frist zustimmen; sie wird über das Online-Verfahren beantragt, kostet mindestens 150,00 EUR zzgl. Auslagen, und die Arbeiten dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung beginnen. Eine Durchschrift geht an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. BG BAU).

Zur Behörde →

Fachbetriebs-Zulassung

Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt
Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg
Tel. 0931 380-1830 (Bauarbeiterschutz und Sprengwesen)

Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos dürfen nur Fachbetriebe mit behördlicher Zulassung ausführen (§ 11a Abs. 3 GefStoffV i. V. m. Anhang I Nr. 3.4). Die Zulassung wird auf Antrag vom Gewerbeaufsichtsamt erteilt, das für den Betriebssitz zuständig ist; für Betriebe mit Sitz in Würzburg ist das die Regierung von Unterfranken. Für Abbrucharbeiten im niedrigen oder mittleren Risikobereich verlangt die Gefahrstoffverordnung zusätzlich eine Genehmigung (§ 11a Abs. 4a i. V. m. Anhang I Nr. 3.5 Abs. 2a), laut BMAS-Bekanntmachung vom 21.05.2026 nachzuweisen ab 20.12.2026; die Leistungsseite der Regierung (Stand 21.09.2026) erwähnt sie noch nicht.

Wichtig: Ausgebaute Asbestmaterialien müssen staubdicht verpackt transportiert werden, zum Beispiel in Big Bags. Die AWN berechnet Nachverpacken und aufwendiges Entladen nach Aufwand; Big Bags dürfen weder geworfen noch abgekippt werden. Asbest-Big-Bags verkauft die AWN am Waageterminal des Z.E.U.S.: 5,88 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer (1 m³) oder 7,56 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer (für Platten), Stand 01.07.2026. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten, und unerlaubtes Beseitigen ist strafbar (§ 326 StGB).

Asbest im Gebäudebestand von Würzburg

Bei den Luftangriffen auf Würzburg 1945, dem schwersten am 16. März, wurden nach Angaben des Hauses der Bayerischen Geschichte 90 % der historischen Innenstadt zerstört oder beschädigt. Nach Angaben der Stadt prägt der Wiederaufbau der Nachkriegszeit das Erscheinungsbild Würzburgs überwiegend; 41,5 % der städtischen Wohnungen entstanden zwischen 1950 und 1969. Asbest wurde bis zum Verbot 1993 verbaut, in Gebäuden aus dieser Wiederaufbau- und Wachstumsphase können deshalb asbesthaltige Bauteile wie Dachplatten, Fassadenplatten oder Bodenbeläge vorkommen. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1950–1985.

In Würzburg zerstörte der Bombenangriff vom März 1945 die Kernstadt zu 80 Prozent; beim Wiederaufbau wurden die meisten Kirchen der Altstadt, aber nur wenige Bürgerhäuser rekonstruiert. An Gebäuden, die zwischen Wiederaufbau und 1993 entstanden, können Dach- und Fassadenplatten aus Asbestzement vorkommen; in Großbauten ist Spritzasbest möglich.

Wo Asbest in Würzburg typischerweise sitzt

  • Dachplatten aus Asbestzement (Eternit) können auf Einfamilienhäusern, Garagen und Nebengebäuden vorkommen, etwa in Wohngebieten der 1960er- bis 1980er-Jahre wie in Lengfeld, wo fast 70 % des Gebäudebestands zwischen 1970 und 1990 entstanden sind
  • Fassadenplatten aus Asbestzement können an Wohnbauten der Nachkriegszeit vorkommen, etwa in der Zellerau, wo in den 1950er- und 1960er-Jahren viele Sozialwohnungen gebaut wurden, oder im Grombühler Quartier an der Steinheil- und Bossistraße mit rund 172 Wohnungen aus den 1950er-Jahren
  • Floor-Flex-Bodenbeläge und asbesthaltiger Fliesenkleber können in Wohnungen und Kellern aus der Zeit vor 1993 vorkommen, auch in den Mehrfamilienhäusern der Nachkriegszeit
  • Dachplatten aus Asbestzement können auf Nebengebäuden, Scheunen und Hofanlagen in den landwirtschaftlich geprägten Ortskernen vorkommen, etwa in Heidingsfeld, wo nach Angaben der Stadt vornehmlich Landwirte und Weinbauern wohnten
Schnittzeichnung eines Einfamilienhauses der 1960er/70er Jahre mit fünf markierten Asbest-Fundstellen: Welldach, Fassadenverkleidung, Fensterbank, Kellerboden und Rohrisolierung im Heizungskeller
Fünf typische Fundstellen im Wohnhaus — im Bestand von Würzburg vor allem bei Baujahren 1950–1985.

Stadtteile & Umland

Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Altstadt, Sanderau, Frauenland, Grombühl, Zellerau, Heidingsfeld, Heuchelhof, Lengfeld und weitere Teilorte. Der Gebäudebestand stammt je nach Stadtteil aus unterschiedlichen Jahrzehnten: In Lengfeld sind fast 70 % des Gebäudebestands zwischen 1970 und 1990 entstanden, in Versbach sind seit der Eingemeindung 1978 neue Wohngebiete in den Randbereichen hinzugekommen, und am Heuchelhof wurde ab 1968 gebaut. In Gebäuden aus diesen Jahren können asbesthaltige Dachplatten, Fassadenplatten oder Bodenbeläge vorkommen. Entscheidend ist das Baujahr des einzelnen Gebäudes, nicht der Stadtteil.

Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Wie viele ältere Gebäude Asbest enthalten, ist nicht genau bekannt; das Bundesarbeitsministerium geht von „nahezu allen“ vor 1993 gebauten aus. Ob ein Gebäude asbestfrei ist, klärt nur eine Erkundung.

Speziell zum Eternitdach in Würzburg →

Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen

Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für Würzburg die zuständige Behörde, Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt; dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.

  • Ampel-Modell: Die GefStoffV ordnet Asbestarbeiten drei Risikobereichen zu (§ 11a Abs. 1 Nr. 5), die Überleitungshilfe zur TRGS 519 die einzelnen Tätigkeiten; feste Fasergrenzen nennt die Verordnung nicht. Vom Bereich hängt ab, was der Betrieb braucht: niedriges Risiko — unternehmensbezogene Anzeige, für Abbruch eine Genehmigung (§ 11a Abs. 4a); mittleres Risiko — ebenso, auf wechselnden Baustellen zusätzlich Ort, Beginn und Dauer (Anhang I Nr. 3.5); hohes Risiko — Zulassung des Betriebs (§ 11a Abs. 3), objektbezogene Anzeige (Anhang I Nr. 3.5), keine Instandhaltungsarbeiten (§ 11 Abs. 5).
  • Funktionale Instandhaltung: Nur zulässig, soweit damit keine Instandsetzung asbesthaltiger Materialien verbunden ist, keine Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos anfallen und das Material seine Funktion noch erfüllt (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 b, Abs. 5 GefStoffV). Die Regeln gelten auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7); einzelne Handgriffe wie Bohren nennt die Verordnung nicht.
  • Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Wer die Arbeiten veranlasst (Veranlasser, z. B. der Eigentümer als Auftraggeber), muss dem Betrieb jedoch vor Beginn das Baujahr (bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns) und alle ihm vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch übermitteln (§ 5a GefStoffV, neue Infopflicht).
  • Zulassung und Genehmigung: Eine Zulassung brauchen Fachbetriebe für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 GefStoffV). Übergangsweise gilt die frühere Zulassungspflicht für Abbruch- und Sanierungsarbeiten fort, bis diese nach den technischen Regeln oder durch fachkundige Expositionsermittlung dem niedrigen oder mittleren Risiko zugeordnet sind (§ 25 Abs. 4). Seit 20.12.2025 brauchen sie zusätzlich eine Genehmigung, wenn sie Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos ausführen (§ 11a Abs. 4a); nachzuweisen ist sie bis zum Ablauf des 19.12.2026 (§ 25 Abs. 9).
  • Anzeigepflicht: Die Anzeige ist Sache des Fachbetriebs: spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde, Umfang je nach Risikobereich (§ 11a Abs. 4 GefStoffV). Für Abbrucharbeiten braucht er zusätzlich eine Genehmigung.

Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Zuletzt geändert am 28.02.2025; bis zur Anpassung an die neue GefStoffV gilt die Überleitungshilfe des Ausschusses für Gefahrstoffe. Wer asbesthaltige Abfälle unerlaubt beseitigt, macht sich strafbar (§ 326 StGB, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).

Ausführlich: Asbest-Gesetz 2025/2026 →

Häufige Fragen zur Asbestentfernung in Würzburg

Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Sicher nur im Labor: Fachleute nehmen eine Materialprobe; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe. Ein Anhaltspunkt ist das Baujahr: Wurde vor dem 31.10.1993 mit dem Bau begonnen, besteht Verdacht. Typische Fundorte sind Asbestzement-Wellplatten (Eternit) auf Dach und Fassade sowie Floor-Flex-Bodenplatten. Nehmen Sie keine Probe selbst; die Leitlinie der Bundesbehörden überlässt die Probenahme Fachkundigen.
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Nicht in jedem Fall verboten: Die Gefahrstoffverordnung untersagt Tätigkeiten an Asbest grundsätzlich (§ 11 Abs. 1), nimmt aber etwa das vollständige Entfernen aus (§ 11 Abs. 2 Nr. 1). Das gilt auch im Privathaushalt, der Faserfreisetzung so weit wie möglich verhindern muss (§ 11 Abs. 7). Die Hamburger Arbeitsschutzbehörde nennt solche Arbeiten „nichts für Privatpersonen“; schwach gebundenen Asbest dürfen nach ihrer Auskunft nur zugelassene Firmen sanieren. Unser Rat: Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 beauftragen.
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Für Abbau und Entsorgung von Asbestzement (Eternit) nennt das Portal MyHammer 30–50 €/m² auf der einen und 80–150 €/m² auf einer anderen Seite (Stand August 2026), dazu oft 500 bis 2.000 € für das Gerüst. Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; verbindlich ist erst ein Angebot nach Besichtigung.
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Asbest trägt den Abfallschlüssel 17 06 05* (gefährlicher Abfall) und darf nur über zugelassene Deponien oder Annahmestellen entsorgt werden, nie über Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt. Die Gebühr legt der örtliche Entsorgungsträger fest; die Entgelte für Würzburg stehen im Kostenabschnitt dieser Seite. Ansprechpartner für Asbestzement-Abfälle in Würzburg: Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZVAWS). Annahmestelle: Deponie Buchen-Sansenhecken (Z.E.U.S.), Sansenhecken 1, 74722 Buchen im Neckar-Odenwald-Kreis, Betreiber AWN, Telefon 06281 906-0. Als zweite Anlage führt der ZVAWS für Entsorgungsfirmen die Kreismülldeponie Guggenberg in 63928 Eichenbühl auf; dorthin nur über den Zweckverband oder beauftragte Transporteure.
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb, nein: Die Anzeige ist seine Sache (§ 11a Abs. 4 GefStoffV), spätestens eine Woche vor Beginn, Umfang je nach Risikobereich. Für Abbruch braucht er zusätzlich eine Genehmigung. Zuständig für Würzburg: Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt, Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg.
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Asbestfasern sind lungengängig und können Jahrzehnte nach der Einwirkung Erkrankungen auslösen. Fest gebundene Materialien wie Eternit setzen im intakten Zustand kaum Fasern frei; gefährlich wird es beim Brechen, Bohren oder Verwittern. Schwach gebundener Asbest (z. B. Spritzasbest) ist deutlich riskanter; nach seiner Sanierung wird die Raumluft nach VDI 3492 gemessen.
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Nein. Eine „Asbest-Abwrackprämie“ existiert nicht — der Begriff geht auf eine Forderung der IG BAU zurück. Ein bundesweites Förderprogramm gibt es nicht. Als Handwerkerleistung mindern 20 % der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens um 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG); je nach Fall kommt stattdessen eine außergewöhnliche Belastung in Betracht, nicht beides für dieselben Kosten.
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
In sechs Schritten: Untersuchung durch Fachleute, Anzeige durch den Betrieb (eine Woche vorher), Schutzmaßnahmen je nach Material (Asbestzement außen nach TRGS 519, schwach gebundener Asbest abgeschottet mit Unterdruck), Ausbau nach geeignetem Verfahren, staubdichte Verpackung und Entsorgung, zuletzt bei schwach gebundenem Asbest die Freigabemessung nach VDI 3492.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Würzburg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Würzburg). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Mit E-Mail-Adresse bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb in Würzburg anfragen