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Asbest entfernen in Ulm
Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in Ulm? Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in der Region Donau / Donau-Iller verfügbar ist. Vorab finden Sie hier Kostenrahmen, Ablauf und den Entsorgungsweg vor Ort.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Ulm
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Ulm). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Ihr Haus in Ulm oder einem der Stadtteile stammt aus der Wiederaufbau- oder Wachstumszeit nach dem Krieg und hat noch ein Eternit-Dach, eine alte Fassadenverkleidung oder Floor-Flex-Böden? Asbest ist seit 1993 verboten, in Gebäuden aus den Baujahren 1950–1985 ist er aber weiterhin möglich. Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob in Ulm und Umgebung ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (Sachkunde nach TRGS 519) verfügbar ist. Die Anzeige der Arbeiten ist spätestens 7 Tage vor Beginn bei der Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht der Stadt Ulm einzureichen; Asbestzementabfälle nimmt die Bauschuttdeponie Donaustetten der Entsorgungsbetriebe Ulm an.
Was kostet Asbestentfernung in Ulm?
Was am Ende auf der Rechnung steht, entscheiden in Ulm vor allem Dachfläche, Gerüstbedarf und der Weg zur Bauschuttdeponie Donaustetten. Die Entgelte für Asbestzement stehen in Ulm in der städtischen Abfallwirtschaftssatzung (Fassung vom 18. Dezember 2025). Die Entsorgungsbetriebe Ulm (EBU) nennen dieselben Beträge auf ihrer Seite zur Bauschuttdeponie Donaustetten. Eine Gesamtsumme für ein Eternit-Dach in Ulm lässt sich aus den Quellen nicht belegen. Belegt ist nur der Entsorgungsanteil an der Deponie Donaustetten. Abbau, Gerüst und Transport sind darin nicht enthalten und stehen erst im Angebot eines Fachbetriebs.
| Material / Leistung | Einheit | Preisspanne | Quelle |
|---|---|---|---|
| Asbestzement-Dach (Eternit): Abbau und Entsorgung | m² | 30–150 € | MyHammer Eternit: 30–50 €; MyHammer: 80–150 € |
| Asbestzement-Fassade | m² | 120–200 € | MyHammer: 120–200 € |
| Bodenbelag (z. B. Floor-Flex-Platten) | m² | 60–130 € | MyHammer: 60–130 € |
| Asbesthaltiger Bodenkleber | m² | 55–90 € | MyHammer Eternit: 55–90 € |
| Putz, Spachtel, Fliesenkleber (innen) | m² | 60–130 € | MyHammer: 60–130 € |
| Laboranalyse je Materialprobe | Probe | 50–150 € | Labor CRB: 73,78 €; Labor GfS: 95 €; Asbestgutachten OWL: 50–150 € |
| Vor-Ort-Gutachten mit Probenahme | pauschal | 450–650 € | Asbestgutachten OWL: 450–650 € |
| Freigabemessung (VDI 3492), wo vorgeschrieben | pauschal | 150–2.500 € | MyHammer Eternit: 150–700 €; Asbestgutachten OWL: 1.500–2.500 € |
| Gerüst | pauschal | 500–2.000 € | MyHammer: 500–2.000 € |
| Big Bag (Spezialsack) | Stück | 10–30 € | MyHammer: 10–30 € |
| Deponiegebühr (drei Beispiele aus Baden-Württemberg, 2026) | t | 110–156,70 € | Bodenseekreis: 110 €; Ortenaukreis: 135 €; Lkr. Tuttlingen: 156,70 € |
Regional für Ihre Region: Laut Satzung (§ 25 Abs. 4) kosten Asbestzementabfälle an der Deponie Donaustetten 144,00 € je Tonne bei Abrechnung nach Gewicht, angefangene 10 kg zählen. Kleinmengen bis 400 kg oder 0,5 m³ kosten pauschal 57,60 €. Die Satzung sagt: Ist die Leistung umsatzsteuerpflichtig, kommt die Umsatzsteuer hinzu (§ 21 Abs. 3). Ob das für Asbest zutrifft, nennt sie nicht.
Orientierung aus Gebührenordnungen, Laborpreislisten und Handwerkerportalen (je Zeile genannt, abgerufen am 22.10.2026). Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht. Maßgeblich für die Deponie ist die Satzung Ihres Kreises, verbindlich erst das Angebot.
Regional in Ulm: Die Recyclinghöfe nehmen Asbest nicht an, auch keine Kleinmengen; er gehört laut EBU zur Bauschuttdeponie. Diese ist laut EBU-Seite freitags von 7 bis 12 Uhr geöffnet. Angeliefert wird in reißfesten Big Bags, die es am Recyclinghof Grimmelfingen und im Fachhandel gibt. Auskunft zum Entsorgungsnachweis: 0731 166-3541.
Quellen der regionalen Angaben: Stadt Ulm – Abfallwirtschaftssatzung vom 19. Dezember 2012, Fassung vom 18. Dezember 2025 (§ 19 Selbstanlieferer, § 21 Umsatzsteuer, § 25 Gebühren bei Selbstanlieferung) (abgerufen 23.10.2026) · EBU Ulm – Bauschuttdeponie (Gebühren, Big Bags, Öffnungszeiten) (abgerufen 23.10.2026) · EBU Ulm – Recyclinghöfe (Was gehört nicht auf den Recyclinghof) (abgerufen 23.10.2026) · EBU Ulm – Mülltrennung Bauschutt (festgebundene Asbestabfälle) (abgerufen 23.10.2026) · Stadt Ulm – Merkblatt zum Umgang mit asbesthaltigen Stoffen (abgerufen 23.10.2026)
Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten
Vom ersten Verdacht bis zum sanierten Dach gibt in Ulm die 7-Tage-Anzeige bei der städtischen Gewerbeaufsicht den zeitlichen Mindestrahmen vor.
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Untersuchung Fachleute klären, ob und wo Asbest verbaut ist, und lassen Proben im Labor untersuchen; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe. -
Planung & Anzeige Der Fachbetrieb ordnet die Arbeiten einem Risikobereich zu und zeigt sie spätestens eine Woche vor Beginn an — zuständig für Ulm: Stadt Ulm – Stadtplanung, Umwelt, Baurecht (Gewerbeaufsicht), Umweltrecht und Gewerbeaufsicht – Gewerbeaufsicht. Für Abbruch braucht er eine Genehmigung. -
Schutzmaßnahmen je nach Material Asbestzement im Freien (Dach, Fassade) baut der Betrieb nach TRGS 519 zerstörungsfrei aus. Bei schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest wird der Bereich abgeschottet, mit Unterdruck und Schleuse. -
Ausbau nach geeignetem Verfahren Ausbau nach einem anerkannten emissionsarmen Verfahren (DGUV Information 201-012), wo es eines gibt, sonst nach den Schutzregeln der TRGS 519. -
Verpackung & Entsorgung Das Material wird staubdicht verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und über einen zugelassenen Entsorgungsweg entsorgt. Ansprechpartner für Ulm: Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU). -
Abschluss & Freigabe Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest gibt eine Messstelle den Bereich erst frei, wenn die Raumluft nach VDI 3492 unter 500 Fasern/m³ liegt. Am Dach im Freien ist das in der Regel nicht vorgeschrieben.
Entsorgung & zuständige Behörde in Ulm
Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für Ulm sind das konkret:
Entsorgung: Ansprechpartner und Annahme
Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU)
Bauschuttdeponie Donaustetten (östlich der B30, beim Recyclinghof Donaustetten), laut EBU-Seite freitags 7–12 Uhr geöffnet. Die Ulmer Recyclinghöfe nehmen asbesthaltige Produkte nicht an.
Kleinmengen bis 400 kg oder 0,5 m³ Asbestzementabfall kosten pauschal 57,60 € je Anlieferung. Das legt die Abfallwirtschaftssatzung (Fassung vom 18.12.2025) fest. Ob zusätzlich Umsatzsteuer anfällt, nennt die Satzung nicht. Einwohner Ulms dürfen Asbestzement selbst an der Deponie anliefern (§ 19 Abs. 1).
Über 400 kg oder 0,5 m³ gilt der Mengenpreis: 144,00 € je Tonne bei Wiegung, angefangene 10 kg zählen, sonst 144,00 € je m³. Asbestzement aus dem Stadtgebiet braucht laut Merkblatt einen Entsorgungsnachweis bei den EBU (0731 166-3541). Ausgenommen sind Abfallerzeuger mit höchstens 2 t gefährlichen Abfällen im Jahr, etwa Kleinmengen aus Privathaushalten.
Asbestzementabfälle gehören nicht auf die Recyclinghöfe, sondern nur zur Bauschuttdeponie. Ein Abwerfen der Abfälle ist nicht erlaubt; das Abladen erfolgt laut EBU „in eigener Regie und Verantwortung des Anlieferers“. Weichasbest nimmt die Deponie laut Merkblatt nur auf Pritschenwagen mit Kranaufbau an.
Anzeige durch den Fachbetrieb
Stadt Ulm – Stadtplanung, Umwelt, Baurecht (Gewerbeaufsicht)
Umweltrecht und Gewerbeaufsicht – Gewerbeaufsicht
Münchner Straße 4, 89073 Ulm (Postfach 89070 Ulm)
Tel. 0731 161-6065 (Gewerbeaufsicht; die Seite zu Baustellen nennt für die Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht zusätzlich 0731 161-6041)
Als Stadtkreis ist Ulm selbst zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde: Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind der Stadt Ulm spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen (§ 21 Nr. 1 GefStoffV). Die Stadt bietet die Anzeige online über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (service-bw.de) an; dafür ist ein persönliches Servicekonto nötig. Alternativ nennt die Stadt auf ihrer Baustellen-Seite die ausgefüllten TRGS-519-Formulare per E-Mail an gewerbeaufsicht@ulm.de oder per Fax an 0731 161-1622. Mitzuteilen sind die Tätigkeiten samt Risikozuordnung; als Unterlagen werden Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan und Betriebsanweisung genannt. Kosten: keine. Für Betriebe im niedrigen oder mittleren Risikobereich gilt in Baden-Württemberg die Genehmigung nach § 11a Abs. 4a GefStoffV, die laut Umweltministerium bis zum Ablauf des 19.12.2026 nachzuweisen ist und über die unternehmensbezogene Anzeige bei der Gewerbeaufsicht am Betriebssitz beantragt wird.
Fachbetriebs-Zulassung
Regierungspräsidium Tübingen (Zentrale)
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
Tel. 07071 757-0 (Zentrale)
Zuständige Behörde für die Zulassung von Betrieben für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 3.4 GefStoffV) sind in Baden-Württemberg laut Umweltministerium die Regierungspräsidien. Der Stadtkreis Ulm gehört zum Regierungsbezirk Tübingen; deshalb ist das Regierungspräsidium Tübingen die naheliegende Stelle. Eine Seite des Regierungspräsidiums Tübingen, die diese Zuständigkeit für Asbest ausdrücklich benennt, wurde nicht gefunden (das Regierungspräsidium Stuttgart benennt sie für seinen Regierungsbezirk ausdrücklich). Die Zulassung im hohen Risikobereich schließt die Genehmigung nach § 11a Abs. 4a ein.
Wichtig: Reißfeste Foliensäcke wie Big Bags mit Kunststoffbeschichtung (PE-Inlett) und dem Aufkleber „Achtung! Enthält Asbest!“ (Satzung § 19 Abs. 12). Die EBU nennen für festgebundenen Asbest Big Bags im Maß 260 x 125 cm; sie gibt es am Recyclinghof Grimmelfingen und im Fachhandel. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten, und unerlaubtes Beseitigen ist strafbar (§ 326 StGB).
Asbest im Gebäudebestand von Ulm
Ulm wurde im Zweiten Weltkrieg zu weiten Teilen zerstört (laut Stadtarchiv etwa 60 % der Stadt, 80 % der historischen Altstadt), sodass große Teile der Innenstadt und neue Wohnquartiere wie Böfingen erst im Wiederaufbau und Wachstum der 1950er bis 1970er Jahre entstanden — einer Zeit, in der Asbestzement als Dach- und Fassadenmaterial verbreitet war, bevor das Verbot 1993 kam. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1950–1985.
Nach den schweren Luftangriffen ab 1944, insbesondere dem Großangriff vom 17. Dezember 1944, war in Ulm zu Kriegsende ein großer Teil der historischen Altstadt zerstört. Ob Asbest vorhanden ist, hängt vom Baujahr ab: Bei Gebäuden bis 1993 ist Asbestzement an Dach und Fassade möglich, in Industrie- und Großbauten kann auch Spritzasbest vorkommen.
Wo Asbest in Ulm typischerweise sitzt
- Eternit-Wellplatten können auf Dächern und Fassaden von Einfamilien- und Reihenhäusern der Wiederaufbau- und Wachstumsjahre vorkommen, etwa in Stadtteilen wie Böfingen, Wiblingen und Eselsberg
- Fassadenverkleidungen und Balkonelemente aus Asbestzement können an größeren Wohnsiedlungen der 1950er bis 1970er Jahre vorkommen, etwa in Böfingen (ab 1957 bebaut) und am Eselsberg (erste Wohnbebauung ab 1951)
- Floor-Flex-Bodenbeläge (vor allem aus den 1960er Jahren) und asbesthaltiger Fliesenkleber können in Wohnungen und Kellerräumen vorkommen
- Spritzasbest und Rohrisolierungen können in Gewerbe- und Industriebauten aus der Zeit vor 1993 vorkommen, etwa im Industriegebiet Donautal oder in älteren Werkhallen
Stadtteile & Umland
Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Böfingen, Wiblingen, Söflingen, Eselsberg, Oststadt, Weststadt, Donautal, Grimmelfingen und weitere Teilorte. In den Wohngebieten von Wiblingen, Böfingen und Grimmelfingen sowie in den ländlicher geprägten Ortsteilen wie Eggingen oder Unterweiler können Eternit-Dächer aus den 1960er/70er Jahren vorkommen.
Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Wie viele ältere Gebäude Asbest enthalten, ist nicht genau bekannt; das Bundesarbeitsministerium geht von „nahezu allen“ vor 1993 gebauten aus. Ob ein Gebäude asbestfrei ist, klärt nur eine Erkundung.
Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen
Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für Ulm die zuständige Behörde, Stadt Ulm – Stadtplanung, Umwelt, Baurecht (Gewerbeaufsicht); dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.
- Ampel-Modell: Die GefStoffV ordnet Asbestarbeiten drei Risikobereichen zu (§ 11a Abs. 1 Nr. 5), die Überleitungshilfe zur TRGS 519 die einzelnen Tätigkeiten; feste Fasergrenzen nennt die Verordnung nicht. Vom Bereich hängt ab, was der Betrieb braucht: niedriges Risiko — unternehmensbezogene Anzeige, für Abbruch eine Genehmigung (§ 11a Abs. 4a); mittleres Risiko — ebenso, auf wechselnden Baustellen zusätzlich Ort, Beginn und Dauer (Anhang I Nr. 3.5); hohes Risiko — Zulassung des Betriebs (§ 11a Abs. 3), objektbezogene Anzeige (Anhang I Nr. 3.5), keine Instandhaltungsarbeiten (§ 11 Abs. 5).
- Funktionale Instandhaltung: Nur zulässig, soweit damit keine Instandsetzung asbesthaltiger Materialien verbunden ist, keine Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos anfallen und das Material seine Funktion noch erfüllt (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 b, Abs. 5 GefStoffV). Die Regeln gelten auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7); einzelne Handgriffe wie Bohren nennt die Verordnung nicht.
- Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Wer die Arbeiten veranlasst (Veranlasser, z. B. der Eigentümer als Auftraggeber), muss dem Betrieb jedoch vor Beginn das Baujahr (bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns) und alle ihm vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch übermitteln (§ 5a GefStoffV, neue Infopflicht).
- Zulassung und Genehmigung: Eine Zulassung brauchen Fachbetriebe für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 GefStoffV). Übergangsweise gilt die frühere Zulassungspflicht für Abbruch- und Sanierungsarbeiten fort, bis diese nach den technischen Regeln oder durch fachkundige Expositionsermittlung dem niedrigen oder mittleren Risiko zugeordnet sind (§ 25 Abs. 4). Seit 20.12.2025 brauchen sie zusätzlich eine Genehmigung, wenn sie Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos ausführen (§ 11a Abs. 4a); nachzuweisen ist sie bis zum Ablauf des 19.12.2026 (§ 25 Abs. 9).
- Anzeigepflicht: Die Anzeige ist Sache des Fachbetriebs: spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde, Umfang je nach Risikobereich (§ 11a Abs. 4 GefStoffV). Für Abbrucharbeiten braucht er zusätzlich eine Genehmigung.
Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Zuletzt geändert am 28.02.2025; bis zur Anpassung an die neue GefStoffV gilt die Überleitungshilfe des Ausschusses für Gefahrstoffe. Wer asbesthaltige Abfälle unerlaubt beseitigt, macht sich strafbar (§ 326 StGB, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Häufige Fragen zur Asbestentfernung in Ulm
Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Ulm
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Ulm). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.