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Asbest entfernen in Offenbach am Main

Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in Offenbach am Main? Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in der Region Rhein-Main / Untermain verfügbar ist. Vorab finden Sie hier Kostenrahmen, Ablauf und den Entsorgungsweg vor Ort.

✓ Anfrage kostenlos und unverbindlich ✓ Weitergabe nur an Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 ✓ Entsorgung & Behörde für Offenbach am Main genannt
Illustration: Einfamilienhaus der 1970er Jahre mit Welleternit-Dach, daneben eine Lupe über einer Dachplatte und ein Schild mit Haken-Symbol für die geprüfte Sanierung

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Offenbach am Main

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Offenbach am Main). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Mit E-Mail-Adresse bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Sie haben ein asbestverdächtiges Dach, eine alte Eternit-Fassade oder asbesthaltige Bodenbeläge in einem der Offenbacher Stadtteile? Asbest ist seit 1993 verboten, in Gebäuden der Baujahre 1950–1985 — vom Einfamilienhaus in Bieber bis zur ehemaligen Fabrikhalle — aber weiterhin möglich. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir, ob in der Region ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (Sachkunde nach TRGS 519) verfügbar ist, der solche Arbeiten ausführen kann. Zum Ablauf gehören die Laboranalyse, die Behördenanzeige beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat VI 67 in Wiesbaden) spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten und die fachgerechte Entsorgung, zum Beispiel über die Wertstoffhöfe der RMD Rhein-Main Deponie im RMA-Gebiet.

Was kostet Asbestentfernung in Offenbach am Main?

Was am Ende auf der Rechnung steht, entscheiden in Offenbach vor allem Dachfläche, Gerüstbedarf und die Wahl des privaten Entsorgungsbetriebs im RMA-Gebiet. Der Wertstoffhof der ESO in Offenbach führt Asbest unter den Abfällen, für die bei Abgabe Gebühren anfallen; einen Betrag und die Annahmebedingungen nennt seine Seite nicht. Die Preise veröffentlichen die Wertstoffhöfe Wicker und Brandholz der RMD Rhein-Main Deponie GmbH; dieselben Beträge stehen in der Abfallgebührensatzung der Stadt. Für ein Eternit-Dach in Offenbach gibt es keine belegte Gesamtsumme. Veröffentlicht ist nur der Preis je Tonne an den beiden Wertstoffhöfen im RMA-Gebiet; Rückbau, Gerüst, Big Bags und Anfahrt stehen erst in einem Angebot.

Material / Leistung Einheit Preisspanne Quelle
Asbestzement-Dach (Eternit): Abbau und Entsorgung m² 30–150 € MyHammer Eternit: 30–50 €; MyHammer: 80–150 €
Asbestzement-Fassade m² 120–200 € MyHammer: 120–200 €
Bodenbelag (z. B. Floor-Flex-Platten) m² 60–130 € MyHammer: 60–130 €
Asbesthaltiger Bodenkleber m² 55–90 € MyHammer Eternit: 55–90 €
Putz, Spachtel, Fliesenkleber (innen) m² 60–130 € MyHammer: 60–130 €
Laboranalyse je Materialprobe Probe 50–150 € Labor CRB: 73,78 €; Labor GfS: 95 €; Asbestgutachten OWL: 50–150 €
Vor-Ort-Gutachten mit Probenahme pauschal 450–650 € Asbestgutachten OWL: 450–650 €
Freigabemessung (VDI 3492), wo vorgeschrieben pauschal 150–2.500 € MyHammer Eternit: 150–700 €; Asbestgutachten OWL: 1.500–2.500 €
Gerüst pauschal 500–2.000 € MyHammer: 500–2.000 €
Big Bag (Spezialsack) Stück 10–30 € MyHammer: 10–30 €
Deponiegebühr (drei Beispiele aus Baden-Württemberg, 2026) t 110–156,70 € Bodenseekreis: 110 €; Ortenaukreis: 135 €; Lkr. Tuttlingen: 156,70 €

Regional für Ihre Region: Die Gebühren- und Preisliste der RMD (gültig ab 06.03.2026) nennt für Asbestabfälle 553,00 € je Tonne, nur für Kleinanlieferer und bis 1 t pro Tag. Bei Anlieferungen unter 200 kg wird eine Mindestgebühr von 110,00 € erhoben. Die Liste weist ihre Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer aus. Die Abfallgebührensatzung der Stadt Offenbach (Lesefassung Stand 01.01.2025, § 5 Abs. 2) enthält für Wicker und Brandholz dieselben Beträge. Einen Abfallschlüssel nennt keine der gelesenen Quellen.

Orientierung aus Gebührenordnungen, Laborpreislisten und Handwerkerportalen (je Zeile genannt, abgerufen am 22.10.2026). Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht. Maßgeblich für die Deponie ist die Satzung Ihres Kreises, verbindlich erst das Angebot.

Regional in Offenbach am Main: Die Annahme gilt nur für Material aus dem RMA-Gebiet, zu dem laut Preisliste Offenbach am Main gehört, und nur montags bis freitags. Der Hof verlangt den Personalausweis. Wicker (Steinmühlenweg 2, Flörsheim-Wicker) ist Mo bis Fr 7.30 bis 12 und 13 bis 16 Uhr geöffnet, Brandholz (Zum Brandholz 1, Neu-Anspach) Mo bis Fr 7.30 bis 16 Uhr. Angenommen werden asbesthaltige Abfälle nur in reißfesten, geschlossenen Big Bags mit Aufdruck nach TRGS 519; die Bags verkauft der Hof gegen Entgelt (Platten-Big-Bag 15,00 bis 16,50 €, Big Bag ca. 1 m³ 10,00 €, ca. 120 l 3,00 €).

Quellen der regionalen Angaben: RMD Rhein-Main Deponie – Wertstoffhof Flörsheim-Wicker, Gebühren- und Preisliste (gültig ab 06.03.2026), PDF (abgerufen 23.10.2026) · RMD Rhein-Main Deponie – Wertstoffhof Brandholz, Gebühren- und Preisliste (gültig ab 06.03.2026), PDF (abgerufen 23.10.2026) · RMD Rhein-Main Deponie – Wertstoffhöfe, Fragen und Antworten (Asbestabfälle, KMF, Big Bags) (abgerufen 23.10.2026) · RMD Rhein-Main Deponie – Informationsblatt Wertstoffhof Wicker (Stand 12.03.2026, Annahmebedingungen Asbest), PDF (abgerufen 23.10.2026) · RMA Rhein-Main Abfall – Asbest / Mineralfasern / Altholz (abgerufen 23.10.2026) · Stadt Offenbach am Main – Abfallgebührensatzung (Lesefassung Stand 01.01.2025), PDF (abgerufen 23.10.2026) · Stadt Offenbach / ESO Stadtservice – Wertstoffhof in der Dieselstraße (abgerufen 23.10.2026)

Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten

Vom ersten Verdacht bis zur sauberen Entsorgung hängt die Dauer in Offenbach vom Einzelfall ab — der Ablauf selbst ist gesetzlich vorgezeichnet, etwa durch die Anzeige spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten.

  1. Untersuchung Fachleute klären, ob und wo Asbest verbaut ist, und lassen Proben im Labor untersuchen; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe.
  2. Planung & Anzeige Der Fachbetrieb ordnet die Arbeiten einem Risikobereich zu und zeigt sie spätestens eine Woche vor Beginn an — zuständig für Offenbach am Main: Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung VI – Arbeitsschutz, Servicestelle Baustellen und Baugewerbe (Dezernat VI 67 – Arbeitsschutz auf Baustellen und im Baugewerbe). Für Abbruch braucht er eine Genehmigung.
  3. Schutzmaßnahmen je nach Material Asbestzement im Freien (Dach, Fassade) baut der Betrieb nach TRGS 519 zerstörungsfrei aus. Bei schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest wird der Bereich abgeschottet, mit Unterdruck und Schleuse.
  4. Ausbau nach geeignetem Verfahren Ausbau nach einem anerkannten emissionsarmen Verfahren (DGUV Information 201-012), wo es eines gibt, sonst nach den Schutzregeln der TRGS 519.
  5. Verpackung & Entsorgung Das Material wird staubdicht verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und über einen zugelassenen Entsorgungsweg entsorgt. Ansprechpartner für Offenbach am Main: RMD Rhein-Main Deponie GmbH (Wertstoffhöfe Wicker und Brandholz).
  6. Abschluss & Freigabe Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest gibt eine Messstelle den Bereich erst frei, wenn die Raumluft nach VDI 3492 unter 500 Fasern/m³ liegt. Am Dach im Freien ist das in der Regel nicht vorgeschrieben.

Entsorgung & zuständige Behörde in Offenbach am Main

Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für Offenbach am Main sind das konkret:

Entsorgung: Ansprechpartner und Annahme

RMD Rhein-Main Deponie GmbH (Wertstoffhöfe Wicker und Brandholz)
Wertstoffhof Flörsheim-Wicker, Steinmühlenweg 2, 65439 Flörsheim-Wicker, oder Wertstoffhof Brandholz, Zum Brandholz 1, 61267 Neu-Anspach (beide RMD, mit veröffentlichten Preisen); in Offenbach selbst führt der Wertstoffhof der ESO, Dieselstraße 37, Asbest unter den gebührenpflichtigen Abfällen, ohne Betrag und Bedingungen zu nennen. Ob er Asbestzement annimmt, klären Sie vorab beim ESO.

Asbestabfälle nehmen beide Wertstoffhöfe nur von Kleinanlieferern an, bis 1 t pro Tag, zu 553,00 € je Tonne; bei Anlieferungen unter 200 kg gilt eine Mindestgebühr von 110,00 €. Die Preisliste (gültig ab 06.03.2026) weist ihre Preise einschließlich Mehrwertsteuer aus. Dieselben Beträge stehen in der Abfallgebührensatzung der Stadt Offenbach (§ 5 Abs. 2, Stand 01.01.2025).

Die Preisliste nennt Asbest nur für Kleinanlieferer bis 1 t pro Tag. Was darüber geschieht, regelt sie nicht; das Informationsblatt verweist auf eine „Mengenbegrenzung pro Abfallanfallstelle im RMA-Gebiet“. Eine Anmeldepflicht und einen Entsorgungsnachweis nennen die gelesenen Quellen nicht. Auskunft geben die Wertstoffhöfe (Wicker 06145 9260-3530, Brandholz 06081 4425-11) und die Abfallberatung der RMA (069 80052-0).

Angenommen wird nur Material aus dem RMA-Gebiet, zu dem Offenbach am Main gehört, und nur montags bis freitags; der Personalausweis ist vorzulegen. Wicker ist Mo bis Fr 7.30 bis 12 und 13 bis 16 Uhr geöffnet, Brandholz Mo bis Fr 7.30 bis 16 Uhr; die Zufahrt kann 15 Minuten vor Ende geschlossen werden. Als asbesthaltig behandelt werden auch Faserzementplatten mit asbestfreiem Armierungsband (z. B. Owonit). Die RMA nennt Asbest ausdrücklich nicht für die Schadstoffmobile und Schadstoffsammelstellen.

Zur Entsorgungs-Info →

Anzeige durch den Fachbetrieb

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung VI – Arbeitsschutz, Servicestelle Baustellen und Baugewerbe (Dezernat VI 67 – Arbeitsschutz auf Baustellen und im Baugewerbe)
Kreuzberger Ring 17, 65205 Wiesbaden (Dienstgebäude der Dezernate VI 66 bis VI 68); Stammsitz des Regierungspräsidiums: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Tel. 0611 3309 2545 (Servicestelle Baustellen und Baugewerbe); Zentrale des Regierungspräsidiums: 06151 12 0

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbest sind spätestens sieben Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hessen sind das je nach Örtlichkeit die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen oder Kassel; die Stadt Offenbach am Main liegt im Regierungsbezirk Darmstadt, zuständig ist also das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Anzeige erfolgt nach TRGS 519 mit den PDF-Formularen auf der Seite des Regierungspräsidiums (unternehmensbezogene Anzeige für niedriges und mittleres Risiko, ergänzende Anzeige von Ort und Zeit für mittleres Risiko, objektbezogene Anzeige für hohes Risiko, dazu die Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan). Im Formular wird die zuständige Behörde ausgewählt. Die Seite nennt kein Online-Portal; Rückfragen beantwortet die Servicestelle Baustellen und Baugewerbe (arbeitsschutz@rpda.hessen.de).

Zur Behörde →

Fachbetriebs-Zulassung

Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
Ludwig-Mond-Straße 33, 34121 Kassel
Tel. 0561 106-0 (Zentrale des Regierungspräsidiums Kassel; eine eigene Durchwahl des Fachzentrums nennt die Seite nicht)

Für die Zulassung von Fachbetrieben für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 3.4 Abs. 1 GefStoffV) ist in Hessen das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe beim Regierungspräsidium Kassel zuständig, nicht das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Antrag geht vorzugsweise digital an gefahrstoffe@rpks.hessen.de; ein Antragsformular stellt das Regierungspräsidium Kassel bereit. Dasselbe Fachzentrum erkennt Sachkundelehrgänge hessischer Lehrgangsveranstalter an.

Wichtig: Reißfeste, intakte, verschlossene Kunststoffgewebesäcke (Big Bags) mit dem Aufdruck nach TRGS 519. Unverpackt oder in Müllsäcken und ungeeigneten oder überalterten Big Bags wird Asbest nicht angenommen. Die Bags verkauft der Hof gegen Entgelt: Platten-Big-Bag 15,00 € (ca. 260 cm) oder 16,50 € (ca. 320 cm), Big Bag ca. 1 m³ 10,00 €, ca. 120 l 3,00 €; die Gebühr für den Abfall enthält sie nicht. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten, und unerlaubtes Beseitigen ist strafbar (§ 326 StGB).

Asbest im Gebäudebestand von Offenbach am Main

Offenbach wurde im Zweiten Weltkrieg schwer getroffen: Nach Angaben der Stadt war es zu fast 40 Prozent zerstört, weite Teile der Innenstadt und auch Fabriken lagen in Trümmern. Der Wiederaufbau und das anschließende Wachstum als Industrie- und Lederwarenstadt fielen zu großen Teilen in die Zeit vor dem Verbot 1993, in der Asbestzement weit verbreitet war — Gebäude aus dieser Zeit können ihn enthalten. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1950–1985.

Offenbach wurde im Zweiten Weltkrieg durch Luftangriffe schwer getroffen, wobei sich die Schäden auf Altstadt und Weststadt konzentrierten; der Wiederaufbau hat das Bild der Innenstadt wesentlich verändert. Die einstige Lederwaren- und Elektroindustriestadt hat Fabrik- und Gewerbebauten aus der Zeit bis 1993, in denen Asbestzement und, in größeren Hallen, schwach gebundene Brandschutzmaterialien möglich sind.

Wo Asbest in Offenbach am Main typischerweise sitzt

  • Asbestzement-Wellplatten auf Dächern und Fassaden von Einfamilien- und Reihenhäusern aus den 1950er bis 1970er Jahren, möglich etwa in Stadtteilen wie Bieber, Bürgel und Rumpenheim
  • Fassadenplatten und Balkonverkleidungen an Geschosswohnungsbauten der Nachkriegs- und Wiederaufbauzeit, möglich etwa in Wohnquartieren der 1960er Jahre wie dem Lauterborn
  • Technische Asbestanwendungen wie Rohrisolierungen, Brandschutzverkleidungen und Bodenbeläge in ehemaligen Industrie- und Fabrikgebäuden, etwa aus der Zeit der Offenbacher Lederindustrie
  • Floor-Flex-Bodenplatten und asbesthaltiger Fliesenkleber in Wohnungen von Gebäuden aus der Zeit vor 1993, vor allem den 1960er bis 1980er Jahren
Schnittzeichnung eines Einfamilienhauses der 1960er/70er Jahre mit fünf markierten Asbest-Fundstellen: Welldach, Fassadenverkleidung, Fensterbank, Kellerboden und Rohrisolierung im Heizungskeller
Fünf typische Fundstellen im Wohnhaus — im Bestand von Offenbach am Main vor allem bei Baujahren 1950–1985.

Stadtteile & Umland

Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Innenstadt, Nordend, Westend, Bieber, Bürgel, Rumpenheim, Waldhof, Lauterborn und weitere Teilorte. In den ehemals eigenständigen Stadtteilen Bieber, Bürgel und Rumpenheim können Einfamilien- und Reihenhäuser aus den 60er/70er Jahren Eternit-Dächer haben, während in Innenstadtquartieren auch Fassadenplatten aus der Wiederaufbauzeit und technische Anwendungen in ehemaligen Gewerbebauten vorkommen können.

Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Wie viele ältere Gebäude Asbest enthalten, ist nicht genau bekannt; das Bundesarbeitsministerium geht von „nahezu allen“ vor 1993 gebauten aus. Ob ein Gebäude asbestfrei ist, klärt nur eine Erkundung.

Speziell zum Eternitdach in Offenbach am Main →

Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen

Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für Offenbach am Main die zuständige Behörde, Regierungspräsidium Darmstadt; dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.

  • Ampel-Modell: Die GefStoffV ordnet Asbestarbeiten drei Risikobereichen zu (§ 11a Abs. 1 Nr. 5), die Überleitungshilfe zur TRGS 519 die einzelnen Tätigkeiten; feste Fasergrenzen nennt die Verordnung nicht. Vom Bereich hängt ab, was der Betrieb braucht: niedriges Risiko — unternehmensbezogene Anzeige, für Abbruch eine Genehmigung (§ 11a Abs. 4a); mittleres Risiko — ebenso, auf wechselnden Baustellen zusätzlich Ort, Beginn und Dauer (Anhang I Nr. 3.5); hohes Risiko — Zulassung des Betriebs (§ 11a Abs. 3), objektbezogene Anzeige (Anhang I Nr. 3.5), keine Instandhaltungsarbeiten (§ 11 Abs. 5).
  • Funktionale Instandhaltung: Nur zulässig, soweit damit keine Instandsetzung asbesthaltiger Materialien verbunden ist, keine Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos anfallen und das Material seine Funktion noch erfüllt (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 b, Abs. 5 GefStoffV). Die Regeln gelten auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7); einzelne Handgriffe wie Bohren nennt die Verordnung nicht.
  • Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Wer die Arbeiten veranlasst (Veranlasser, z. B. der Eigentümer als Auftraggeber), muss dem Betrieb jedoch vor Beginn das Baujahr (bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns) und alle ihm vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch übermitteln (§ 5a GefStoffV, neue Infopflicht).
  • Zulassung und Genehmigung: Eine Zulassung brauchen Fachbetriebe für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 GefStoffV). Übergangsweise gilt die frühere Zulassungspflicht für Abbruch- und Sanierungsarbeiten fort, bis diese nach den technischen Regeln oder durch fachkundige Expositionsermittlung dem niedrigen oder mittleren Risiko zugeordnet sind (§ 25 Abs. 4). Seit 20.12.2025 brauchen sie zusätzlich eine Genehmigung, wenn sie Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos ausführen (§ 11a Abs. 4a); nachzuweisen ist sie bis zum Ablauf des 19.12.2026 (§ 25 Abs. 9).
  • Anzeigepflicht: Die Anzeige ist Sache des Fachbetriebs: spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde, Umfang je nach Risikobereich (§ 11a Abs. 4 GefStoffV). Für Abbrucharbeiten braucht er zusätzlich eine Genehmigung.

Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Zuletzt geändert am 28.02.2025; bis zur Anpassung an die neue GefStoffV gilt die Überleitungshilfe des Ausschusses für Gefahrstoffe. Wer asbesthaltige Abfälle unerlaubt beseitigt, macht sich strafbar (§ 326 StGB, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).

Ausführlich: Asbest-Gesetz 2025/2026 →

Häufige Fragen zur Asbestentfernung in Offenbach am Main

Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Sicher nur im Labor: Fachleute nehmen eine Materialprobe; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe. Ein Anhaltspunkt ist das Baujahr: Wurde vor dem 31.10.1993 mit dem Bau begonnen, besteht Verdacht. Typische Fundorte sind Asbestzement-Wellplatten (Eternit) auf Dach und Fassade sowie Floor-Flex-Bodenplatten. Nehmen Sie keine Probe selbst; die Leitlinie der Bundesbehörden überlässt die Probenahme Fachkundigen.
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Nicht in jedem Fall verboten: Die Gefahrstoffverordnung untersagt Tätigkeiten an Asbest grundsätzlich (§ 11 Abs. 1), nimmt aber etwa das vollständige Entfernen aus (§ 11 Abs. 2 Nr. 1). Das gilt auch im Privathaushalt, der Faserfreisetzung so weit wie möglich verhindern muss (§ 11 Abs. 7). Die Hamburger Arbeitsschutzbehörde nennt solche Arbeiten „nichts für Privatpersonen“; schwach gebundenen Asbest dürfen nach ihrer Auskunft nur zugelassene Firmen sanieren. Unser Rat: Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 beauftragen.
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Für Abbau und Entsorgung von Asbestzement (Eternit) nennt das Portal MyHammer 30–50 €/m² auf der einen und 80–150 €/m² auf einer anderen Seite (Stand August 2026), dazu oft 500 bis 2.000 € für das Gerüst. Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; verbindlich ist erst ein Angebot nach Besichtigung.
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Asbest trägt den Abfallschlüssel 17 06 05* (gefährlicher Abfall) und darf nur über zugelassene Deponien oder Annahmestellen entsorgt werden, nie über Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt. Die Gebühr legt der örtliche Entsorgungsträger fest; die Entgelte für Offenbach am Main stehen im Kostenabschnitt dieser Seite. Ansprechpartner für Asbestzement-Abfälle in Offenbach am Main: RMD Rhein-Main Deponie GmbH (Wertstoffhöfe Wicker und Brandholz). Annahmestelle: Wertstoffhof Flörsheim-Wicker, Steinmühlenweg 2, 65439 Flörsheim-Wicker, oder Wertstoffhof Brandholz, Zum Brandholz 1, 61267 Neu-Anspach (beide RMD, mit veröffentlichten Preisen); in Offenbach selbst führt der Wertstoffhof der ESO, Dieselstraße 37, Asbest unter den gebührenpflichtigen Abfällen, ohne Betrag und Bedingungen zu nennen. Ob er Asbestzement annimmt, klären Sie vorab beim ESO.
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb, nein: Die Anzeige ist seine Sache (§ 11a Abs. 4 GefStoffV), spätestens eine Woche vor Beginn, Umfang je nach Risikobereich. Für Abbruch braucht er zusätzlich eine Genehmigung. Zuständig für Offenbach am Main: Regierungspräsidium Darmstadt, Kreuzberger Ring 17, 65205 Wiesbaden (Dienstgebäude der Dezernate VI 66 bis VI 68); Stammsitz des Regierungspräsidiums: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt.
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Asbestfasern sind lungengängig und können Jahrzehnte nach der Einwirkung Erkrankungen auslösen. Fest gebundene Materialien wie Eternit setzen im intakten Zustand kaum Fasern frei; gefährlich wird es beim Brechen, Bohren oder Verwittern. Schwach gebundener Asbest (z. B. Spritzasbest) ist deutlich riskanter; nach seiner Sanierung wird die Raumluft nach VDI 3492 gemessen.
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Nein. Eine „Asbest-Abwrackprämie“ existiert nicht — der Begriff geht auf eine Forderung der IG BAU zurück. Ein bundesweites Förderprogramm gibt es nicht. Als Handwerkerleistung mindern 20 % der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens um 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG); je nach Fall kommt stattdessen eine außergewöhnliche Belastung in Betracht, nicht beides für dieselben Kosten.
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
In sechs Schritten: Untersuchung durch Fachleute, Anzeige durch den Betrieb (eine Woche vorher), Schutzmaßnahmen je nach Material (Asbestzement außen nach TRGS 519, schwach gebundener Asbest abgeschottet mit Unterdruck), Ausbau nach geeignetem Verfahren, staubdichte Verpackung und Entsorgung, zuletzt bei schwach gebundenem Asbest die Freigabemessung nach VDI 3492.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Offenbach am Main

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Offenbach am Main). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Mit E-Mail-Adresse bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

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