Mainz · kreisfreie Stadt Mainz · Rheinland-Pfalz
Asbest entfernen in Mainz
Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in Mainz? Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in der Region Rhein-Main / Rheinhessen verfügbar ist. Vorab finden Sie hier Kostenrahmen, Ablauf und den Entsorgungsweg vor Ort.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Mainz
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Mainz). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
In Mainz und den eingemeindeten Stadtteilen wie Ebersheim, Drais oder Hechtsheim stehen viele Häuser aus dem Wiederaufbau und den folgenden Jahrzehnten bis in die 1980er. In diesen Jahrzehnten wurde Asbestzement vielfach als Dach- und Fassadenmaterial verwendet, bevor Herstellung und Verwendung von Asbest am 31. Oktober 1993 verboten wurden. Asbestarbeiten setzen die Sachkunde nach TRGS 519 voraus und sind der Arbeitsschutzbehörde — in Mainz die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz der SGD Süd — spätestens 7 Tage vor Beginn anzuzeigen. Asbesthaltige Baustoffe zählen zu den gefährlichen Abfällen: Für Eternitplatten aus Haushalten nennt die KAW Mainz|Bingen AöR ausschließlich das Entsorgungszentrum Nord in Budenheim, für gefährliche Abfälle aus Sanierungen ist in Rheinland-Pfalz die SAM für das Nachweisverfahren zuständig.
Was kostet Asbestentfernung in Mainz?
Was eine Asbestsanierung in Mainz am Ende kostet, hängt vor allem von Dachfläche, Gerüstbedarf und davon ab, ob die Menge noch über das Entsorgungszentrum Nord läuft oder bereits das Nachweisverfahren der SAM greift. Die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen (KAW) veröffentlicht für das Entsorgungszentrum Nord in Budenheim eine Preisliste mit eigener Zeile für zementgebundene Asbestbaustoffe. Sie nennt sowohl einen Pauschalpreis für kleine Mengen als auch einen Tonnenpreis. Eine belegte Gesamtsumme für ein Eternit-Dach in Mainz gibt es nicht. Örtlich bekannt ist nur der Entsorgungsanteil: Die KAW rechnet Asbestzement bei kleinen Mengen pauschal je 0,5 m³ ab, ab 400 kg Nettogewicht nach Waage. Was Rückbau, Gerüst und Schutzmaßnahmen kosten, legt erst ein Angebot fest.
| Material / Leistung | Einheit | Preisspanne | Quelle |
|---|---|---|---|
| Asbestzement-Dach (Eternit): Abbau und Entsorgung | m² | 30–150 € | MyHammer Eternit: 30–50 €; MyHammer: 80–150 € |
| Asbestzement-Fassade | m² | 120–200 € | MyHammer: 120–200 € |
| Bodenbelag (z. B. Floor-Flex-Platten) | m² | 60–130 € | MyHammer: 60–130 € |
| Asbesthaltiger Bodenkleber | m² | 55–90 € | MyHammer Eternit: 55–90 € |
| Putz, Spachtel, Fliesenkleber (innen) | m² | 60–130 € | MyHammer: 60–130 € |
| Laboranalyse je Materialprobe | Probe | 50–150 € | Labor CRB: 73,78 €; Labor GfS: 95 €; Asbestgutachten OWL: 50–150 € |
| Vor-Ort-Gutachten mit Probenahme | pauschal | 450–650 € | Asbestgutachten OWL: 450–650 € |
| Freigabemessung (VDI 3492), wo vorgeschrieben | pauschal | 150–2.500 € | MyHammer Eternit: 150–700 €; Asbestgutachten OWL: 1.500–2.500 € |
| Gerüst | pauschal | 500–2.000 € | MyHammer: 500–2.000 € |
| Big Bag (Spezialsack) | Stück | 10–30 € | MyHammer: 10–30 € |
| Deponiegebühr (drei Beispiele aus Baden-Württemberg, 2026) | t | 110–156,70 € | Bodenseekreis: 110 €; Ortenaukreis: 135 €; Lkr. Tuttlingen: 156,70 € |
Regional für Ihre Region: Die KAW-Preisliste für das Entsorgungszentrum Nord (Stand 01.01.2026) führt „Asbesthaltige Baustoffe (zementgebunden, z. B. Eternitplatten etc.)“ mit 68,00 € Pauschalpreis je 0,5 m³ ohne Verwiegung und mit 350,00 € je Tonne bei Verwiegung ab 400 kg netto. Die Liste gibt keinen Abfallschlüssel an. Bei kleineren Anlieferungen bis 100 l gilt ein Mindestpreis von 10,00 €; darüber greift der 0,5-m³-Pauschalpreis, bei größerer Menge wird die Pauschale mehrfach berechnet.
Orientierung aus Gebührenordnungen, Laborpreislisten und Handwerkerportalen (je Zeile genannt, abgerufen am 22.10.2026). Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht. Maßgeblich für die Deponie ist die Satzung Ihres Kreises, verbindlich erst das Angebot.
Regional in Mainz: Asbestzement nimmt in Mainz nur das Entsorgungszentrum Nord an, das Entsorgungszentrum Süd in Hechtsheim nicht. Er muss staubdicht in stabiler Folie oder Säcken kommen; Spezialsäcke verkauft das Zentrum selbst, ein kleiner Big Bag (90 × 90 × 110 cm) kostet laut Preisliste 9,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, ein Plattenbag 10,50 € zuzüglich Umsatzsteuer. Bezahlt wird laut KAW ausschließlich mit Karte.
Quellen der regionalen Angaben: KAW Mainz und Mainz-Bingen AöR – Preisliste Entsorgungszentrum Nord Budenheim, mit USt (Stand 01.01.2026) (abgerufen 23.10.2026) · KAW Mainz – Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren (Annahmeliste Nord: Asbestzement, Spezialsäcke erforderlich) (abgerufen 23.10.2026) · KAW Mainz – Infoflyer „Sichere Entsorgung von Schadstoffen“ (ohne Datum) (abgerufen 23.10.2026) · KAW Mainz und Mainz-Bingen AöR – Annahme- und Betriebsordnung Entsorgungszentrum Nord (01.01.2024) (abgerufen 23.10.2026)
Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten
Vom ersten Verdacht bis zum sanierten Dach hängt die Dauer in Mainz vom Einzelfall ab — Laboranalyse, die Anzeige bei der Gewerbeaufsicht (spätestens 7 Tage vor Beginn) und gegebenenfalls das SAM-Nachweisverfahren bestimmen den Ablauf.
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Untersuchung Fachleute klären, ob und wo Asbest verbaut ist, und lassen Proben im Labor untersuchen; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe. -
Planung & Anzeige Der Fachbetrieb ordnet die Arbeiten einem Risikobereich zu und zeigt sie spätestens eine Woche vor Beginn an — zuständig für Mainz: Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz, Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 22. Für Abbruch braucht er eine Genehmigung. -
Schutzmaßnahmen je nach Material Asbestzement im Freien (Dach, Fassade) baut der Betrieb nach TRGS 519 zerstörungsfrei aus. Bei schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest wird der Bereich abgeschottet, mit Unterdruck und Schleuse. -
Ausbau nach geeignetem Verfahren Ausbau nach einem anerkannten emissionsarmen Verfahren (DGUV Information 201-012), wo es eines gibt, sonst nach den Schutzregeln der TRGS 519. -
Verpackung & Entsorgung Das Material wird staubdicht verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und über einen zugelassenen Entsorgungsweg entsorgt. Ansprechpartner für Mainz: Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW), Entsorgungszentrum Nord. -
Abschluss & Freigabe Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest gibt eine Messstelle den Bereich erst frei, wenn die Raumluft nach VDI 3492 unter 500 Fasern/m³ liegt. Am Dach im Freien ist das in der Regel nicht vorgeschrieben.
Entsorgung & zuständige Behörde in Mainz
Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für Mainz sind das konkret:
Entsorgung: Ansprechpartner und Annahme
Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW), Entsorgungszentrum Nord
Entsorgungszentrum Nord, Schwarzenbergweg 1, 55257 Budenheim
Asbestzement nimmt in Mainz nur das Entsorgungszentrum Nord an. Die KAW-Preisliste (Stand 01.01.2026) führt zementgebundene Asbestbaustoffe wie Eternitplatten mit 68,00 € Pauschalpreis je 0,5 m³ ohne Verwiegung; bei Anlieferungen bis 100 Liter gilt ein Mindestpreis von 10,00 €. Bezahlt wird ausschließlich mit Karte. Eine Anmeldepflicht nennen die gelesenen KAW-Unterlagen nicht.
Ab 400 kg Nettogewicht wird per Verwiegung abgerechnet: 350,00 € je Tonne laut Preisliste (Stand 01.01.2026). Ohne Verwiegung berechnet die KAW bei größeren Mengen den 0,5-m³-Pauschalpreis mehrfach. Gewerbebetriebe liefern nur montags bis freitags an. Eine Mengenobergrenze oder einen Entsorgungsnachweis für Asbestzement nennen die gelesenen KAW-Unterlagen nicht.
Die KAW-Annahmeliste führt „Asbestzement (Spezialsäcke erforderlich)“ nur beim Entsorgungszentrum Nord; die Liste des Entsorgungszentrums Süd in Hechtsheim nennt ihn nicht. Nach der Betriebsordnung nimmt die Anlage nur Abfälle aus der Stadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen an.
Anzeige durch den Fachbetrieb
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz
Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, Referat 22
Kaiserstraße 31, 55116 Mainz
Tel. 06131 96030-0
Die Stadt Mainz gehört zum Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz der SGD Süd. Tätigkeiten mit Asbest sind nach der Bekanntmachung des BMAS vom 21.05.2026 spätestens eine Woche vor Beginn schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen; kann die Frist nicht eingehalten werden, ist das mit Begründung mit der Behörde abzustimmen. Im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos ist unternehmensbezogen an die Behörde am Betriebssitz anzuzeigen (bei wechselnden Arbeitsstätten im Bereich mittleren Risikos zusätzlich Ort und Zeit an die Behörde am Tätigkeitsort), im Bereich hohen Risikos objektbezogen. Die SGD Süd stellt die Anzeigeformulare (Anlagen 1.1 bis 1.4 zur TRGS 519) auf ihrer Asbest-Seite als PDF bereit und nennt dort die Regionalstelle Mainz mit Telefon, Fax und E-Mail; ein Online-Anzeigeverfahren nennt die Seite nicht. Eine Durchschrift geht an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Fachbetriebs-Zulassung
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz
Kaiserstraße 31, 55116 Mainz
Tel. 06131 96030-0
Für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos ist eine Zulassung als Fachbetrieb nötig (§ 11a Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 3.4 GefStoffV); sie ist laut BMAS-Bekanntmachung bei der für den Betriebssitz zuständigen Behörde zu beantragen. Der Antragsvordruck der SGD Süd nennt beide Regionalstellen Gewerbeaufsicht (Mainz und Neustadt) als Empfänger; für einen Betriebssitz in Mainz ist nach der Zuständigkeitskarte der SGD Süd die Regionalstelle Mainz zuständig. Hinweis: Der auf der SGD-Süd-Seite verlinkte Vordruck bezieht sich noch auf Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV (schwach gebundene Asbestprodukte); Angaben zu Dauer oder Auflagen der Zulassung macht die Seite nicht.
Wichtig: Asbesthaltige Abfälle müssen staubdicht verpackt angeliefert werden: nach der Betriebsordnung in zugeklebten Big Bags, stabilen Kunststoffsäcken oder -folien. Big Bags verkauft das Entsorgungszentrum Nord; die Preisliste nennt den kleinen Big Bag (90 × 90 × 110 cm) mit 9,00 € und den Plattenbag (260 × 125 × 30 cm oder 320 × 125 × 30 cm) mit 10,50 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten, und unerlaubtes Beseitigen ist strafbar (§ 326 StGB).
Asbest im Gebäudebestand von Mainz
Mainz wurde im Zweiten Weltkrieg zu großen Teilen zerstört (Luftangriff vom 27. Februar 1945), sodass viele Gebäude aus dem Wiederaufbau und den Stadterweiterungen der 1950er bis 1980er Jahre stammen. In den Jahrzehnten bis zum Asbestverbot 1993 wurde Asbest vielfach verbaut, etwa in Dach- und Fassadenplatten und in Bodenbelägen. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1950–1985.
Mainz wurde im Februar 1945 durch britische Bomber fast völlig zerstört: Die nördliche Altstadt war am Kriegsende zu etwa 80 Prozent zerstört, die südliche beinahe ganz erhalten, und ab 1962 entstand mit dem Lerchenberg ein völlig neuer Stadtteil. In Bauten der Nachkriegsjahrzehnte bis 1993 kann Asbestzement an Dach oder Fassade vorkommen, in größeren Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden dieser Zeit auch Spritzasbest.
Wo Asbest in Mainz typischerweise sitzt
- Asbestzement-Dach- und Fassadenplatten (Eternit) können an Reihen- und Einfamilienhäusern aus den Wiederaufbau- und Wirtschaftswunderjahren vorkommen
- Siedlung Lerchenberg (als Jubiläumssiedlung 1961 beschlossen, ab 1967 bezogen; geplant mit Bungalows, Reihenhäusern und Hochhäusern): Bei Gebäuden dieser Zeit können Fassadenplatten und Blumenkästen aus Asbestzement vorkommen, Floor-Flex-Bodenbeläge wurden vor allem in den 1960er Jahren verlegt
- In älteren Gewerbe-, Industrie- und Großbauten kann Spritzasbest als Hitze- und Brandschutz an tragenden Stahl-Elementen vorkommen; ob ein einzelnes Gebäude betroffen ist, zeigt nur eine Bestandsaufnahme
- Landwirtschaftliche Nebengebäude und Weinbaubetriebe in ländlich geprägten Stadtteilen wie Ebersheim oder Marienborn können Dächer oder Fassaden aus Asbestzement aus der Zeit bis 1993 haben
Stadtteile & Umland
Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Altstadt, Neustadt, Oberstadt, Bretzenheim, Hechtsheim, Lerchenberg, Drais, Finthen und weitere Teilorte. In ländlich geprägten Stadtteilen wie Ebersheim oder Marienborn, die 1969 eingemeindet wurden, können auf landwirtschaftlichen Nebengebäuden und Wohnhäusern aus den Jahrzehnten vor 1993 Dächer aus Asbestzement vorkommen; ob das zutrifft, zeigt erst eine Materialprobe.
Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Wie viele ältere Gebäude Asbest enthalten, ist nicht genau bekannt; das Bundesarbeitsministerium geht von „nahezu allen“ vor 1993 gebauten aus. Ob ein Gebäude asbestfrei ist, klärt nur eine Erkundung.
Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen
Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für Mainz die zuständige Behörde, Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz; dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.
- Ampel-Modell: Die GefStoffV ordnet Asbestarbeiten drei Risikobereichen zu (§ 11a Abs. 1 Nr. 5), die Überleitungshilfe zur TRGS 519 die einzelnen Tätigkeiten; feste Fasergrenzen nennt die Verordnung nicht. Vom Bereich hängt ab, was der Betrieb braucht: niedriges Risiko — unternehmensbezogene Anzeige, für Abbruch eine Genehmigung (§ 11a Abs. 4a); mittleres Risiko — ebenso, auf wechselnden Baustellen zusätzlich Ort, Beginn und Dauer (Anhang I Nr. 3.5); hohes Risiko — Zulassung des Betriebs (§ 11a Abs. 3), objektbezogene Anzeige (Anhang I Nr. 3.5), keine Instandhaltungsarbeiten (§ 11 Abs. 5).
- Funktionale Instandhaltung: Nur zulässig, soweit damit keine Instandsetzung asbesthaltiger Materialien verbunden ist, keine Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos anfallen und das Material seine Funktion noch erfüllt (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 b, Abs. 5 GefStoffV). Die Regeln gelten auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7); einzelne Handgriffe wie Bohren nennt die Verordnung nicht.
- Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Wer die Arbeiten veranlasst (Veranlasser, z. B. der Eigentümer als Auftraggeber), muss dem Betrieb jedoch vor Beginn das Baujahr (bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns) und alle ihm vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch übermitteln (§ 5a GefStoffV, neue Infopflicht).
- Zulassung und Genehmigung: Eine Zulassung brauchen Fachbetriebe für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 GefStoffV). Übergangsweise gilt die frühere Zulassungspflicht für Abbruch- und Sanierungsarbeiten fort, bis diese nach den technischen Regeln oder durch fachkundige Expositionsermittlung dem niedrigen oder mittleren Risiko zugeordnet sind (§ 25 Abs. 4). Seit 20.12.2025 brauchen sie zusätzlich eine Genehmigung, wenn sie Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos ausführen (§ 11a Abs. 4a); nachzuweisen ist sie bis zum Ablauf des 19.12.2026 (§ 25 Abs. 9).
- Anzeigepflicht: Die Anzeige ist Sache des Fachbetriebs: spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde, Umfang je nach Risikobereich (§ 11a Abs. 4 GefStoffV). Für Abbrucharbeiten braucht er zusätzlich eine Genehmigung.
Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Zuletzt geändert am 28.02.2025; bis zur Anpassung an die neue GefStoffV gilt die Überleitungshilfe des Ausschusses für Gefahrstoffe. Wer asbesthaltige Abfälle unerlaubt beseitigt, macht sich strafbar (§ 326 StGB, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Häufige Fragen zur Asbestentfernung in Mainz
Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Mainz
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Mainz). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.