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Asbest entfernen in Jena
Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in Jena? Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in der Region Saaletal / Thüringer Becken verfügbar ist. Vorab finden Sie hier Kostenrahmen, Ablauf und den Entsorgungsweg vor Ort.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Jena
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Jena). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
In Jena kann Asbest in zwei sehr unterschiedlichen Gebäudetypen vorkommen: in den Plattenbausiedlungen aus der Carl-Zeiss-Ära in Lobeda und Winzerla, etwa in Trennwänden, Schachtverkleidungen oder an Balkonen, sowie in klassischen Eternit-Dächern auf Einfamilienhäusern und Nebengebäuden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Jena prüfen wir nach einer Anfrage, ob ein sachkundiger Fachbetrieb verfügbar ist, der nach TRGS 519 arbeitet. Zum Ablauf gehören die Anzeige der Arbeiten bei der Regionalinspektion Ostthüringen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz mit Sitz in Gera und die Entsorgung, bei Asbestzement am Wertstoffhof Nord des KommunalService Jena in der Löbstedter Straße.
Was kostet Asbestentfernung in Jena?
Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt in Jena stark davon ab, ob es sich um ein Eternit-Dach am Einfamilienhaus oder um Fassadenplatten an einem Plattenbau handelt — beides läuft am Ende über den Wertstoffhof Nord. Der Kommunalservice Jena (KSJ) veröffentlicht für den Wertstoffhof Nord feste Entgelte für Asbestzement. Die Preisliste trägt den Stand 01.01.2026 und weist netto, Mehrwertsteuer und brutto getrennt aus. Eine belegte Gesamtsumme für ein Eternit-Dach in Jena gibt es nicht. Veröffentlicht ist nur der Entsorgungsteil: 7,50 € netto (8,93 € brutto) je Einzelplatte von etwa 2,5 m² oder 156,50 € netto (186,24 € brutto) je Tonne. Was Abbau, Gerüst und Transport kosten, steht in keiner gelesenen Quelle.
| Material / Leistung | Einheit | Preisspanne | Quelle |
|---|---|---|---|
| Asbestzement-Dach (Eternit): Abbau und Entsorgung | m² | 30–150 € | MyHammer Eternit: 30–50 €; MyHammer: 80–150 € |
| Asbestzement-Fassade | m² | 120–200 € | MyHammer: 120–200 € |
| Bodenbelag (z. B. Floor-Flex-Platten) | m² | 60–130 € | MyHammer: 60–130 € |
| Asbesthaltiger Bodenkleber | m² | 55–90 € | MyHammer Eternit: 55–90 € |
| Putz, Spachtel, Fliesenkleber (innen) | m² | 60–130 € | MyHammer: 60–130 € |
| Laboranalyse je Materialprobe | Probe | 50–150 € | Labor CRB: 73,78 €; Labor GfS: 95 €; Asbestgutachten OWL: 50–150 € |
| Vor-Ort-Gutachten mit Probenahme | pauschal | 450–650 € | Asbestgutachten OWL: 450–650 € |
| Freigabemessung (VDI 3492), wo vorgeschrieben | pauschal | 150–2.500 € | MyHammer Eternit: 150–700 €; Asbestgutachten OWL: 1.500–2.500 € |
| Gerüst | pauschal | 500–2.000 € | MyHammer: 500–2.000 € |
| Big Bag (Spezialsack) | Stück | 10–30 € | MyHammer: 10–30 € |
| Deponiegebühr (drei Beispiele aus Baden-Württemberg, 2026) | t | 110–156,70 € | Bodenseekreis: 110 €; Ortenaukreis: 135 €; Lkr. Tuttlingen: 156,70 € |
Regional für Ihre Region: Nach der Preisliste 'Gebühren und Preise Wertstoffhof' (Stand 01.01.2026) kostet Asbestzement (AVV 17 06 05*) am Wertstoffhof Nord: Einzelplatten (ca. 2,5 m²) 7,50 € netto, 8,93 € brutto je Stück; Platten nach Gewicht 156,50 € netto, 186,24 € brutto je Tonne. Die Asbestverpackung (Big Bag) steht mit 12,02 € netto, 14,30 € brutto je Stück in derselben Liste. Der Wertstoffhof Lobeda-West nimmt Asbestzement nicht an.
Orientierung aus Gebührenordnungen, Laborpreislisten und Handwerkerportalen (je Zeile genannt, abgerufen am 22.10.2026). Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht. Maßgeblich für die Deponie ist die Satzung Ihres Kreises, verbindlich erst das Angebot.
Regional in Jena: Angenommen wird Asbestzement aus Jena, dem Saale-Holzland-Kreis und dem Altenburger Land, staub- und faserdicht verpackt. Anlieferer müssen verbindliche Auskünfte über Herkunft und Zusammensetzung geben; liefert eine Fremdfirma an, muss der Auftraggeber anwesend sein. Für gefährliche Abfälle aus Gewerbe nennt der KSJ einen vorab vereinbarten Termin; ob das auch für Asbestzement gilt, sagt die Seite nicht.
Quellen der regionalen Angaben: KommunalService Jena – Gebühren und Preise Wertstoffhof, Entgelte/Vergütungen (Stand 01.01.2026, PDF) (abgerufen 23.10.2026) · KommunalService Jena – Wertstoffhöfe (Annahmelisten, Öffnungszeiten, Ablauf vor Ort) (abgerufen 23.10.2026) · KommunalService Jena – Abfall-ABC, Eintrag Asbest (abgerufen 23.10.2026) · KommunalService Jena – Betriebs- und Benutzungsordnung für die Wertstoffhöfe der Stadt Jena (PDF, Scan) (abgerufen 23.10.2026) · KommunalService Jena – Anlieferung von Schadstoffen/gefährlichen Abfällen am Wertstoffhof (PDF) (abgerufen 23.10.2026) · Stadt Jena – Abfallsatzung (in Kraft seit 01.01.2024, PDF) (abgerufen 23.10.2026)
Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten
Wie lange es vom ersten Verdacht bis zur abgeschlossenen Sanierung dauert, hängt in Jena vom Einzelfall ab — die 7-Tage-Anzeige bei der Regionalinspektion Ostthüringen ist dabei ein fester Baustein im Ablauf.
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Untersuchung Fachleute klären, ob und wo Asbest verbaut ist, und lassen Proben im Labor untersuchen; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe. -
Planung & Anzeige Der Fachbetrieb ordnet die Arbeiten einem Risikobereich zu und zeigt sie spätestens eine Woche vor Beginn an — zuständig für Jena: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Regionalinspektion Ostthüringen, Abteilung 6 Arbeitsschutz. Für Abbruch braucht er eine Genehmigung. -
Schutzmaßnahmen je nach Material Asbestzement im Freien (Dach, Fassade) baut der Betrieb nach TRGS 519 zerstörungsfrei aus. Bei schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest wird der Bereich abgeschottet, mit Unterdruck und Schleuse. -
Ausbau nach geeignetem Verfahren Ausbau nach einem anerkannten emissionsarmen Verfahren (DGUV Information 201-012), wo es eines gibt, sonst nach den Schutzregeln der TRGS 519. -
Verpackung & Entsorgung Das Material wird staubdicht verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und über einen zugelassenen Entsorgungsweg entsorgt. Ansprechpartner für Jena: KommunalService Jena (KSJ). -
Abschluss & Freigabe Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest gibt eine Messstelle den Bereich erst frei, wenn die Raumluft nach VDI 3492 unter 500 Fasern/m³ liegt. Am Dach im Freien ist das in der Regel nicht vorgeschrieben.
Entsorgung & zuständige Behörde in Jena
Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für Jena sind das konkret:
Entsorgung: Ansprechpartner und Annahme
KommunalService Jena (KSJ)
Wertstoffhof Nord, Löbstedter Straße 56, 07749 Jena
Der Wertstoffhof Nord nimmt Asbestzement kostenpflichtig an, staub- und faserdicht verpackt, aus den Herkunftsbereichen Jena, Saale-Holzland-Kreis und Altenburger Land. Entgelte laut Preisliste Stand 01.01.2026: Einzelplatte (ca. 2,5 m²) 7,50 € netto, 8,93 € brutto; Platten nach Gewicht 156,50 € netto, 186,24 € brutto je Tonne; Big Bag 12,02 € netto, 14,30 € brutto. Die Annahmelisten beziehen sich auf haushaltsübliche Mengen, eine Zahl nennt die Seite nicht. Öffnungszeiten vom 26.10.2026 bis 27.03.2027: Montag bis Freitag 8–18 Uhr, Samstag 9–16 Uhr; eine eigene Voranmeldung für Asbest nennt die Seite nicht, gemeldet wird an der Waage. Zahlung bar oder mit EC- bzw. Kreditkarte.
Für größere Mengen Asbestzement nennt die Seite weder Grenze noch Sonderregel; abgerechnet wird nach Volumen oder Gewicht, Anlieferungen über 1 m³ werden verwogen. Für gefährliche Abfälle aus Gewerbe verlangt der KSJ einen vorab vereinbarten Termin (Telefon 03641 4989-500) und berechnet Entgelt; ob das für Asbestzement gilt, steht dort nicht, in der Preisliste ist AVV 17 06 05* aber als gefährlicher Abfall gekennzeichnet.
Nur am Wertstoffhof Nord; der Wertstoffhof Lobeda-West (Emil-Wölk-Straße 13 a) nimmt Asbestzement nicht an. Anlieferer müssen verbindliche Auskünfte über Herkunft und Zusammensetzung geben, bei Anlieferung durch eine Fremdfirma muss der Auftraggeber anwesend sein. Nach der Benutzungsordnung (Stand 2016) kann der KSJ nicht zugelassene Abfälle zurückweisen.
Anzeige durch den Fachbetrieb
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Regionalinspektion Ostthüringen
Abteilung 6 Arbeitsschutz
Otto-Dix-Straße 9, 07548 Gera
Tel. 0361 57-3821100
Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien sind spätestens 7 Tage vor Beginn formlos bei der zuständigen Regionalinspektion des TLV anzuzeigen; bei dringenden Arbeiten kann die Regionalinspektion einer Fristverkürzung zustimmen. Für Jena ist das die Regionalinspektion Ostthüringen mit Sitz in Gera, die auch für die Stadt Gera sowie die Landkreise Saale-Holzland, Saale-Orla, Altenburger Land, Greiz und Saalfeld-Rudolstadt zuständig ist. Die unternehmensbezogene Anzeige geht an die Regionalinspektion für den Betriebssitz. Nach TRGS 519 wird zwischen unternehmensbezogener Anzeige (Anlage 1.1), ergänzender Anzeige von Ort und Zeit (Anlage 1.2, an die für den Ort der Tätigkeit zuständige Arbeitsschutzbehörde) und objektbezogener Anzeige (Anlage 1.3) unterschieden; die Formulare stellt das Land online bereit. Laut Serviceportal Thüringen fallen für die Anzeige keine Gebühren an.
Fachbetriebs-Zulassung
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9, 07548 Gera
Tel. 0361 57-3821100
Die Zulassung für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos nach § 11a Abs. 3 i.V.m. Anhang I Nr. 3.4 GefStoffV beantragt man beim TLV, Abteilung 6 Arbeitsschutz; das Land stellt dafür den Antrag TLV-053-TH-FL bereit. Zuständig ist die örtlich zuständige Regionalinspektion, laut Bekanntmachung des BMAS vom 21.05.2026 die Behörde des Betriebssitzes; für Betriebe mit Sitz in Jena ist das die Regionalinspektion Ostthüringen. Das Antragsformular ist an die Regionalinspektion unter Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza adressiert; das Serviceportal führt die Regionalinspektion Ostthüringen unter dieser und unter der Adresse in Gera. Die Zulassung für den Bereich hohen Risikos schließt die Genehmigung nach § 11a Abs. 4a GefStoffV für Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen und mittleren Risikos ein; diese Genehmigung ist ab 20.12.2026 nachzuweisen.
Wichtig: Staub- und faserdicht verpackt; eine bestimmte Verpackungsart schreibt die Seite nicht vor. In der Preisliste des Wertstoffhofs steht eine Asbestverpackung (Big Bag) für 12,02 € netto, 14,30 € brutto je Stück. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten, und unerlaubtes Beseitigen ist strafbar (§ 326 StGB).
Asbest im Gebäudebestand von Jena
Jena wuchs mit dem Aufstieg des VEB Carl Zeiss Jena in den 1960er- bis 1980er-Jahren über seine historischen Grenzen hinaus: Neubaugebiete wie Neulobeda und Neu-Winzerla entstanden hauptsächlich für Beschäftigte des Zeiss-Kombinats, dazu kommen Einfamilienhäuser und Nebengebäude in den Ortsteilen. In Gebäuden aus der Zeit bis zum Verbot 1993 ist Asbest möglich; ob und wo er verbaut ist, lässt sich nur im Einzelfall klären. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1950–1988.
In Jena entstanden mit Lobeda und Winzerla große Neubaugebiete der DDR-Zeit; in Gebäuden dieser Bauweise können Fassadenplatten, Balkonverkleidungen oder Blumenkästen aus Asbestzement vorkommen. Auch das Stadtzentrum ist nicht automatisch Vorkriegsbestand: Bei den Bombenangriffen wurde ein großer Teil vernichtet und nach 1945 wieder aufgebaut.
Wo Asbest in Jena typischerweise sitzt
- Asbesthaltige Baustoffe können in den Plattenbauten in Lobeda und Winzerla (Neulobeda 1966–1986, Neu-Winzerla ab 1970, hauptsächlich für Beschäftigte des Zeiss-Kombinats) etwa in Trennwänden zwischen Küche und Bad, in Schachtverkleidungen oder an Balkonen vorkommen
- Asbesthaltige Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putze können in Wohnungen vorkommen, die vor 1993 gebaut oder saniert wurden
- Eternit-Wellplatten können auf Dächern von Einfamilienhäusern, Garagen und Gartenlauben in Ortsteilen wie Ziegenhain oder Wogau vorkommen
- Asbesthaltige Brandschutzklappen, Lüftungskanäle aus Leichtbauplatten oder Einlagen in Rohrschellen können in der Haustechnik von Gebäuden vorkommen, die vor 1993 gebaut oder saniert wurden
Stadtteile & Umland
Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Lobeda, Winzerla, Wenigenjena, Zwätzen, Nord, West, Ziegenhain, Wogau und weitere Teilorte. In den Plattenbaugebieten von Lobeda und Winzerla (Neulobeda errichtet 1966–1986, Neu-Winzerla ab 1970) können Bauteile wie Trennwände, Schachtverkleidungen oder Balkone Asbest enthalten, während in Ortsteilen wie Ziegenhain, Wogau oder Isserstedt Einfamilienhäuser und Nebengebäude mit Eternit-Dächern vorkommen können.
Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Wie viele ältere Gebäude Asbest enthalten, ist nicht genau bekannt; das Bundesarbeitsministerium geht von „nahezu allen“ vor 1993 gebauten aus. Ob ein Gebäude asbestfrei ist, klärt nur eine Erkundung.
Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen
Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für Jena die zuständige Behörde, Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Regionalinspektion Ostthüringen; dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.
- Ampel-Modell: Die GefStoffV ordnet Asbestarbeiten drei Risikobereichen zu (§ 11a Abs. 1 Nr. 5), die Überleitungshilfe zur TRGS 519 die einzelnen Tätigkeiten; feste Fasergrenzen nennt die Verordnung nicht. Vom Bereich hängt ab, was der Betrieb braucht: niedriges Risiko — unternehmensbezogene Anzeige, für Abbruch eine Genehmigung (§ 11a Abs. 4a); mittleres Risiko — ebenso, auf wechselnden Baustellen zusätzlich Ort, Beginn und Dauer (Anhang I Nr. 3.5); hohes Risiko — Zulassung des Betriebs (§ 11a Abs. 3), objektbezogene Anzeige (Anhang I Nr. 3.5), keine Instandhaltungsarbeiten (§ 11 Abs. 5).
- Funktionale Instandhaltung: Nur zulässig, soweit damit keine Instandsetzung asbesthaltiger Materialien verbunden ist, keine Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos anfallen und das Material seine Funktion noch erfüllt (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 b, Abs. 5 GefStoffV). Die Regeln gelten auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7); einzelne Handgriffe wie Bohren nennt die Verordnung nicht.
- Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Wer die Arbeiten veranlasst (Veranlasser, z. B. der Eigentümer als Auftraggeber), muss dem Betrieb jedoch vor Beginn das Baujahr (bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns) und alle ihm vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch übermitteln (§ 5a GefStoffV, neue Infopflicht).
- Zulassung und Genehmigung: Eine Zulassung brauchen Fachbetriebe für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 GefStoffV). Übergangsweise gilt die frühere Zulassungspflicht für Abbruch- und Sanierungsarbeiten fort, bis diese nach den technischen Regeln oder durch fachkundige Expositionsermittlung dem niedrigen oder mittleren Risiko zugeordnet sind (§ 25 Abs. 4). Seit 20.12.2025 brauchen sie zusätzlich eine Genehmigung, wenn sie Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos ausführen (§ 11a Abs. 4a); nachzuweisen ist sie bis zum Ablauf des 19.12.2026 (§ 25 Abs. 9).
- Anzeigepflicht: Die Anzeige ist Sache des Fachbetriebs: spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde, Umfang je nach Risikobereich (§ 11a Abs. 4 GefStoffV). Für Abbrucharbeiten braucht er zusätzlich eine Genehmigung.
Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Zuletzt geändert am 28.02.2025; bis zur Anpassung an die neue GefStoffV gilt die Überleitungshilfe des Ausschusses für Gefahrstoffe. Wer asbesthaltige Abfälle unerlaubt beseitigt, macht sich strafbar (§ 326 StGB, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Häufige Fragen zur Asbestentfernung in Jena
Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Jena
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Jena). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.