Hamm · kreisfreie Stadt Hamm · Nordrhein-Westfalen
Asbest entfernen in Hamm
Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in Hamm? Wir vermitteln Ihre Anfrage an sachkundige Asbest-Fachbetriebe (TRGS 519) in der Region Westfalen / Ruhrgebiet-Randlage — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der richtigen Deponie vor Ort.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Hamm
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Hamm). Wir leiten es an einen sachkundigen Asbest-Fachbetrieb in Ihrer Region weiter — kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden anschließend frei, ob Sie ein Angebot annehmen.
Sie besitzen ein Haus mit Eternit-Dach in einer der ehemaligen Zechensiedlungen von Bockum-Hövel oder Heessen, oder eine asbestverdächtige Fassade in Herringen oder Pelkum? Hamms Bausubstanz aus der Zeit des Bergbau-Booms zwischen 1955 und 1985 enthält häufig noch Asbestzement — verboten seit 1993, aber in vielen Gebäuden dieser Baujahre weiterhin verbaut. Wir vermitteln Ihre Anfrage an sachkundige Asbest-Fachbetriebe (Sachkunde nach TRGS 519) in der Region — von der Laboranalyse über die 7-Tage-Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg bis zur fachgerechten Entsorgung über den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) an der Zentraldeponie Bockum-Hövel.
Was kostet Asbestentfernung in Hamm?
Was am Ende auf der Rechnung steht, entscheiden in Hamm vor allem Dachfläche, Gerüstbedarf und der Weg zur Zentraldeponie Bockum-Hövel. In Nordrhein-Westfalen liegen die Preise für Asbestsanierungen im bundesweiten Mittelfeld; für Hamm sorgt die kurze Distanz zur Zentraldeponie Bockum-Hövel für vergleichsweise moderate Transportkosten. Ein typisches Eternit-Dach eines Einfamilien- oder Reihenhauses (100–120 m²) in Hamm kostet inklusive fachgerechter Entsorgung häufig rund 4.500–9.500 €, abhängig von Zustand und Zugänglichkeit.
| Material / Leistung | Einheit | Preisspanne | Spitze |
|---|---|---|---|
| Asbestzement-Wellplatten / Eternit-Dach | m² | 35–80 € | bis 150 € |
| Asbestzement-Fassade | m² | 40–80 € | bis 200 € |
| Bodenbelag (Floor-Flex-Platten + Kleber) | m² | 60–130 € | – |
| Putz / Spachtel / Fliesenkleber (innen) | m² | 100–200 € | – |
| Deponiegebühren | t | 100–300 € | bis 500 € |
| Big Bags (Spezialsäcke) | Stück | 10–15 € | bis 100 € |
| Gutachten / Vorbegehung | pauschal | 300–700 € | – |
| Freimessung (VDI 3492) | pauschal | 200–500 € | – |
Regional für Ihre Region: Nordrhein-Westfalen bewegt sich bei den Deponiegebühren für Asbestzement üblicherweise im Bereich von etwa 130–260 €/t; Kleinmengen im PKW-Kofferraum bis 100 kg sind über den Recyclinghof Bockum-Hövel gegen eine Pauschalgebühr möglich.
Alle Angaben sind Orientierungswerte (bundesweite Marktpreise, Stand 2026). Der tatsächliche Preis hängt von Fläche, Zugänglichkeit, Plattenzustand, Transportweg und regionalen Deponiegebühren ab.
Regional in Hamm: Die genaue Summe hängt von Dachfläche, Gerüstbedarf, Plattenzustand und Zugänglichkeit ab — ein Vor-Ort-Angebot schafft Klarheit.
Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten
Vom ersten Verdacht bis zum sauberen Dach vergehen in der Praxis zwei bis sechs Wochen — der Ablauf selbst ist gesetzlich vorgezeichnet.
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Laboranalyse Eine Materialprobe wird im akkreditierten Labor untersucht, um Asbest sicher festzustellen. Kostenpunkt: 300–700 €. Nur so ist der Verdacht belastbar bestätigt. -
Planung & Behördenanzeige Der Fachbetrieb plant das Verfahren und meldet die Arbeiten spätestens 7 Tage vor Beginn an — für Hamm beim Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 55 – Arbeitsschutz (Gesundheit, Bau, Chemie)). -
Absicherung Der Arbeitsbereich wird abgeschottet: Unterdruckhaltung, Personenschleusen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) verhindern, dass Fasern nach außen gelangen. -
Staubarme Demontage Die asbesthaltigen Materialien werden nach einem behördlich anerkannten, emissionsarmen Verfahren (BT-Verfahren) zerstörungsarm demontiert. -
Verpackung & Transport Das Material wird luftdicht in Big Bags verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und in Hamm über Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) entsorgt — Annahmestelle: Zentraldeponie am Recyclinghof Bockum-Hövel, Am Lausbach 4, 59075 Hamm. -
Freimessung Bei Innenraum-Sanierungen misst ein unabhängiges Labor die Raumluft nach VDI 3492. Erst wenn der Grenzwert unter 500 Fasern/m³ unterschritten ist, gilt der Bereich als asbestfrei und sicher. Bei reinen Außenarbeiten (z. B. Dachdemontage) entfällt die Raumluft-Freimessung in der Regel.
Entsorgung & zuständige Behörde in Hamm
Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für Hamm sind das konkret:
Entsorgung / Deponie
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)
Zentraldeponie am Recyclinghof Bockum-Hövel, Am Lausbach 4, 59075 Hamm
Kleinere Mengen können während der Öffnungszeiten des Recyclinghofs Bockum-Hövel selbst angeliefert werden. Eine Anlieferung im PKW-Kofferraum bis 100 kg wird mit einer Pauschalgebühr berechnet — die Abfälle müssen zwingend staubdicht verpackt sein, etwa in reißfesten, zugeklebten Abfallsäcken.
Größere Mengen müssen in speziellen, verschließbaren Asbest-Big-Bags angeliefert werden, die gegen Gebühr am Recyclinghof erhältlich sind; Anlieferungen über eine Kofferraumladung hinaus werden an der Waage verwogen und nach Gewicht abgerechnet. Gewerbliche Großanlieferungen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Die Annahme asbesthaltiger Abfälle an der Zentraldeponie ist ausschließlich in staubdichter Verpackung zulässig — unverpacktes oder lose angeliefertes Material wird nicht angenommen.
Anzeige der Arbeiten (7 Tage vorher)
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 55 – Arbeitsschutz (Gesundheit, Bau, Chemie)
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Tel. 02931 82-0
Die Anzeige von Asbesttätigkeiten (spätestens 7 Tage vor Beginn) läuft für die kreisfreie Stadt Hamm über die Bezirksregierung Arnsberg, die als Arbeitsschutzdezernat für den Aufsichtsbezirk Hamm, Hochsauerlandkreis sowie die Kreise Soest und Unna zuständig ist. Je nach Risikobereich erfolgt die Anzeige unternehmensbezogen oder objektbezogen nach den Vordrucken der TRGS 519.
Fachbetriebs-Zulassung
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Tel. 02931 82-0
Für die Zulassung von Fachbetrieben für Arbeiten mit Asbest (§ 11a GefStoffV) ist ebenfalls die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Wichtig: Kleinmengen in reißfesten, zugeklebten Abfallsäcken; größere Mengen in speziell verschließbaren Asbest-Big-Bags, die am Recyclinghof gegen Gebühr erhältlich sind. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.
Asbest im Gebäudebestand von Hamm
Hamm wuchs vom Bergbau der Zechen Sachsen, Radbod und Maximilian getragen zwischen den 1950er und 1980er Jahren kräftig — genau die Zeit, in der Asbestzement als robuster, günstiger Baustoff für Dächer, Fassaden und Nebengebäude praktisch Standard war, bevor er 1993 verboten wurde. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1955–1985.
Hamms Bausubstanz ist stark von der Bergbau- und Industriegeschichte geprägt: Neben klassischen Einfamilienhaus- und Reihenhausgebieten mit fest gebundenem Asbestzement (Dächer, Fassaden) prägen die ehemaligen Zechensiedlungen mit ihrer kleinteiligen, einheitlichen Bauweise das Stadtbild — dort finden sich Eternit-Elemente an Haus und Nebengebäude besonders häufig, während im Gewerbe- und ehemaligen Industrieumfeld zusätzlich technische Asbestanwendungen (Rohrisolierungen, Brandschutzverkleidungen) vorkommen.
Wo Asbest in Hamm typischerweise sitzt
- Asbestzement-Wellplatten (Eternit) auf Dächern von Einfamilien- und Zechensiedlungshäusern, Garagen und Schuppen der 1960er/70er Jahre in den Stadtbezirken Bockum-Hövel, Herringen und Pelkum
- Eternit-Fassadenverkleidungen an Bergarbeiter-Reihenhäusern der ehemaligen Zechensiedlungen, etwa rund um die frühere Zeche Sachsen in Heessen und Zeche Radbod in Bockum-Hövel
- Floor-Flex-Bodenplatten und asbesthaltiger Fliesenkleber in Wohnungen und Kellern aus der Umbau- und Modernisierungswelle 1965–1980
- Asbesthaltige Dämmungen und Verkleidungen in Werkstätten, Lagerhallen und ehemaligen Zechengebäuden im Umfeld der Industrie- und Gewerbeflächen entlang der Lippe
Stadtteile & Umland
Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Hamm-Mitte, Bockum-Hövel, Heessen, Herringen, Pelkum, Rhynern, Uentrop, Werries und weitere Teilorte. In den ehemaligen Zechensiedlungen von Bockum-Hövel und Heessen sowie in den kleinteiligen Reihenhausgebieten von Herringen und Pelkum ist die Dichte älterer, asbestrelevanter Bausubstanz tendenziell am höchsten; in den ländlicher geprägten Ortsteilen wie Rhynern und Wiescherhöfen kommen zusätzlich Nebengebäude und Höfe mit Eternit-Dächern hinzu.
Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Sicher ist nur eine Laboranalyse — Rund 25 % aller vor dem 31.10.1993 errichteten Gebäude enthalten asbesthaltige Materialien (Quelle: BAuA).
Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen
Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für Hamm die Behörde Bezirksregierung Arnsberg — dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.
- Ampel-Modell: Die novellierte GefStoffV führt ein risikobezogenes Ampel-Modell mit drei Klassen ein (gemessen in Asbestfasern pro Kubikmeter Luft): grün — unter 10.000 Fasern/m³; gelb — unter 100.000 Fasern/m³; rot — über 100.000 Fasern/m³.
- Funktionale Instandhaltung: Neu legalisiert: funktionale Instandhaltung (z. B. Bohren, Schlitzen) bei niedrigem und mittlerem Risiko unter definierten Schutzmaßnahmen — unter Auflagen auch für Heimwerker.
- Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Eigentümer müssen jedoch vor Arbeitsbeginn Baujahr und ihnen bekannte Schadstoffhinweise schriftlich mitteilen (neue Infopflicht).
- Zulassungspflicht: Seit 20.12.2025 gilt die Zulassungspflicht für Fachbetriebe (§ 11a GefStoffV n. F.) auch bei niedrigem und mittlerem Risiko. Nachweis bis 19.12.2026.
- Anzeigepflicht: Asbestarbeiten sind spätestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (nicht 14 Tage — ein häufiger Irrtum).
Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Anlage 9 zuletzt geändert am 28.02.2025; Neufassung Ende 2026 erwartet. Verstöße werden mit vier- bis fünfstelligen Bußgeldern geahndet; bei vorsätzlicher Umweltgefährdung drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Häufige Fragen zur Asbestentfernung in Hamm
Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Hamm
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