Fürth · kreisfreie Stadt Fürth · Bayern
Asbest entfernen in Fürth
Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in Fürth? Wir vermitteln Ihre Anfrage an sachkundige Asbest-Fachbetriebe (TRGS 519) in der Region Mittelfranken / Rednitz-Regnitz-Tal (Nürnberger Umland) — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der richtigen Deponie vor Ort.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Fürth
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Fürth). Wir leiten es an einen sachkundigen Asbest-Fachbetrieb in Ihrer Region weiter — kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden anschließend frei, ob Sie ein Angebot annehmen.
Sie besitzen in Fürth ein Haus mit Eternit-Dach, eine nachträglich verkleidete Gründerzeitfassade oder Floor-Flex-Böden in einer Altbauwohnung? Asbest ist seit 1993 verboten, in Gebäuden der Baujahre 1950–1985 – vor allem in den eingemeindeten Ortsteilen wie Burgfarrnbach, Vach oder Stadeln sowie an nachgerüsteten Fassaden der Kernstadt – aber weiterhin häufig verbaut. Wir vermitteln Ihre Anfrage an sachkundige Asbest-Fachbetriebe (Sachkunde nach TRGS 519) in der Region Fürth/Nürnberg – von der Laboranalyse über die 7-Tage-Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken bis zur Entsorgung über die Reststoffdeponie Nürnberg-Süd des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg (ASN), der die Entsorgung für Fürth im Rahmen einer Zweckvereinbarung übernimmt.
Was kostet Asbestentfernung in Fürth?
Was am Ende auf der Rechnung steht, entscheiden in Fürth vor allem Dachfläche, Gerüstbedarf und die Entfernung zur Reststoffdeponie Nürnberg-Süd. Für Fürth liegen die Preise im süddeutschen, eher oberen Mittelfeld – die Nähe zur Reststoffdeponie Nürnberg-Süd hält die Transportwege kurz, während die urbane Lage im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen die Handwerkerpreise gegenüber ländlichen Regionen etwas anhebt. Ein typisches Eternit-Dach eines Einfamilienhauses (100–120 m²) in Fürth kostet inklusive fachgerechter Entsorgung häufig rund 5.500–13.500 €, abhängig von Zustand und Zugänglichkeit.
| Material / Leistung | Einheit | Preisspanne | Spitze |
|---|---|---|---|
| Asbestzement-Wellplatten / Eternit-Dach | m² | 35–80 € | bis 150 € |
| Asbestzement-Fassade | m² | 40–80 € | bis 200 € |
| Bodenbelag (Floor-Flex-Platten + Kleber) | m² | 60–130 € | – |
| Putz / Spachtel / Fliesenkleber (innen) | m² | 100–200 € | – |
| Deponiegebühren | t | 100–300 € | bis 500 € |
| Big Bags (Spezialsäcke) | Stück | 10–15 € | bis 100 € |
| Gutachten / Vorbegehung | pauschal | 300–700 € | – |
| Freimessung (VDI 3492) | pauschal | 200–500 € | – |
Regional für Ihre Region: Bayern liegt bei den Deponiegebühren im mittleren bis oberen Bereich; die Reststoffdeponie Nürnberg-Süd berechnet für Kleinmengen unter 200 kg pauschal rund 20 €, darüber ca. 120–147 €/t.
Alle Angaben sind Orientierungswerte (bundesweite Marktpreise, Stand 2026). Der tatsächliche Preis hängt von Fläche, Zugänglichkeit, Plattenzustand, Transportweg und regionalen Deponiegebühren ab.
Regional in Fürth: Die genaue Summe hängt von Dachfläche, Gerüstbedarf, Plattenzustand und Zugänglichkeit ab – ein Vor-Ort-Angebot schafft Klarheit.
Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten
Vom ersten Verdacht bis zum sanierten Dach vergehen in Fürth in der Praxis meist zwei bis sechs Wochen – der Ablauf selbst ist gesetzlich vorgezeichnet.
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Laboranalyse Eine Materialprobe wird im akkreditierten Labor untersucht, um Asbest sicher festzustellen. Kostenpunkt: 300–700 €. Nur so ist der Verdacht belastbar bestätigt. -
Planung & Behördenanzeige Der Fachbetrieb plant das Verfahren und meldet die Arbeiten spätestens 7 Tage vor Beginn an — für Fürth beim Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt (Dezernat 21). -
Absicherung Der Arbeitsbereich wird abgeschottet: Unterdruckhaltung, Personenschleusen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) verhindern, dass Fasern nach außen gelangen. -
Staubarme Demontage Die asbesthaltigen Materialien werden nach einem behördlich anerkannten, emissionsarmen Verfahren (BT-Verfahren) zerstörungsarm demontiert. -
Verpackung & Transport Das Material wird luftdicht in Big Bags verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und in Fürth über Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) – zuständig für Fürth im Rahmen einer Zweckvereinbarung zur überörtlichen Abfallentsorgung entsorgt — Annahmestelle: Reststoffdeponie Nürnberg-Süd, Marthweg 201, 90455 Nürnberg. -
Freimessung Bei Innenraum-Sanierungen misst ein unabhängiges Labor die Raumluft nach VDI 3492. Erst wenn der Grenzwert unter 500 Fasern/m³ unterschritten ist, gilt der Bereich als asbestfrei und sicher. Bei reinen Außenarbeiten (z. B. Dachdemontage) entfällt die Raumluft-Freimessung in der Regel.
Entsorgung & zuständige Behörde in Fürth
Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für Fürth sind das konkret:
Entsorgung / Deponie
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) – zuständig für Fürth im Rahmen einer Zweckvereinbarung zur überörtlichen Abfallentsorgung
Reststoffdeponie Nürnberg-Süd, Marthweg 201, 90455 Nürnberg
Für Mengen unter 200 kg gilt eine pauschale Ablagerungsgebühr von rund 20 €; darüber hinaus wird nach Gewicht abgerechnet (rund 1,20–1,47 € je angefangene 10 kg, also ca. 120–147 €/t). Mengen unter 500 kg können zu den allgemeinen Öffnungszeiten angeliefert werden.
Bei größeren Mengen ist vor der Anlieferung zwingend eine telefonische Rücksprache bzw. Terminvereinbarung mit der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd nötig (Tel. 0911 231-78024).
Angenommen wird nur fest gebundener Asbestzement (Eternit); die Abfälle müssen feucht gehalten und dürfen weder geworfen noch geschüttet werden – Staub- und Materialverwehungen sind beim Umschlagen und Transportieren zu vermeiden.
Anzeige der Arbeiten (7 Tage vorher)
Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt
Dezernat 21
Roonstraße 20, 90429 Nürnberg
Tel. 0911 928-2951
Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind spätestens 7 Tage vor Beginn beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen – objektbezogen am Ort der Baustelle (für Fürth: Regierung von Mittelfranken) oder unternehmensbezogen am Betriebssitz.
Fachbetriebs-Zulassung
Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt
Roonstraße 20, 90429 Nürnberg
Tel. 0911 928-2951
In Bayern erteilt die jeweils zuständige Regierung (für Fürth: Regierung von Mittelfranken) auch die Zulassung von Fachbetrieben für Arbeiten an schwach gebundenen Asbesterzeugnissen nach § 11a GefStoffV.
Wichtig: Asbesthaltiges Material muss staubdicht verpackt sein, laut Merkblatt der ASN üblicherweise in Big Bags, bevor es zur Deponie transportiert wird. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.
Asbest im Gebäudebestand von Fürth
Fürth wurde im Zweiten Weltkrieg deutlich weniger zerstört als das benachbarte Nürnberg – von rund 8.200 Gebäuden wurden 1945 knapp 500 total vernichtet, der Rest blieb ganz oder teilweise erhalten. Die Stadt besitzt dadurch bis heute einen ungewöhnlich großen Bestand an Gründerzeit- und Vorkriegsbauten, während gleichzeitig ab den 1950er Jahren in den Randlagen und eingemeindeten Ortschaften kräftig neu gebaut wurde – genau in dieser Nachkriegs- und Wachstumsphase bis in die 1980er wurde Asbest zum Standardbaustoff, bevor er 1993 verboten wurde. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1950–1985.
Der Fürther Gebäudebestand ist ein Nebeneinander aus dicht erhaltener Gründerzeitstadt und locker bebauten Nachkriegs- und Einfamilienhausgebieten in den eingemeindeten Ortschaften – typisch süddeutsch dominiert dabei fest gebundener Asbestzement (Eternit-Dach, Fassadenplatte), schwach gebundener Spritzasbest spielt außerhalb einzelner Gewerbe- und Industriebauten kaum eine Rolle.
Wo Asbest in Fürth typischerweise sitzt
- Eternit-Wellplatten auf Dächern von Einfamilien- und Doppelhäusern der Siedlungsgebiete in Stadtteilen wie Ronhof, Burgfarrnbach oder Vach, häufig aus den 1950er bis 1970er Jahren
- Nachträglich angebrachte Asbestzement-Fassadenverkleidungen an Gründerzeit- und Mietshäusern der dichter bebauten Kernstadt (Südstadt, Innenstadt), oft aus Sanierungswellen der 1960er/70er Jahre
- Floor-Flex-Bodenplatten und asbesthaltiger Fliesenkleber in Wohnungen und Kellern von Mehrfamilienhäusern aus der Nachkriegs-Wiederaufbauzeit
- Eternit-Dächer auf Nebengebäuden, Garagen und ehemals landwirtschaftlichen Anwesen in den eingemeindeten, dörflicher geprägten Ortsteilen im Fürther Westen und Norden
Stadtteile & Umland
Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Innenstadt, Südstadt, Poppenreuth, Ronhof, Burgfarrnbach, Vach, Unterfürberg, Dambach und weitere Teilorte. In den eingemeindeten, ursprünglich dörflich geprägten Ortsteilen wie Burgfarrnbach, Vach, Stadeln oder Unterfürberg mit ihren Einfamilienhäusern, Hof- und Nebengebäuden aus den 1950er bis 1970er Jahren ist die Eternit-Dichte tendenziell höher als in der dicht bebauten, überwiegend vorkriegsgeprägten Kernstadt.
Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Sicher ist nur eine Laboranalyse — Rund 25 % aller vor dem 31.10.1993 errichteten Gebäude enthalten asbesthaltige Materialien (Quelle: BAuA).
Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen
Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für Fürth die Behörde Regierung von Mittelfranken – Gewerbeaufsichtsamt — dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.
- Ampel-Modell: Die novellierte GefStoffV führt ein risikobezogenes Ampel-Modell mit drei Klassen ein (gemessen in Asbestfasern pro Kubikmeter Luft): grün — unter 10.000 Fasern/m³; gelb — unter 100.000 Fasern/m³; rot — über 100.000 Fasern/m³.
- Funktionale Instandhaltung: Neu legalisiert: funktionale Instandhaltung (z. B. Bohren, Schlitzen) bei niedrigem und mittlerem Risiko unter definierten Schutzmaßnahmen — unter Auflagen auch für Heimwerker.
- Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Eigentümer müssen jedoch vor Arbeitsbeginn Baujahr und ihnen bekannte Schadstoffhinweise schriftlich mitteilen (neue Infopflicht).
- Zulassungspflicht: Seit 20.12.2025 gilt die Zulassungspflicht für Fachbetriebe (§ 11a GefStoffV n. F.) auch bei niedrigem und mittlerem Risiko. Nachweis bis 19.12.2026.
- Anzeigepflicht: Asbestarbeiten sind spätestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (nicht 14 Tage — ein häufiger Irrtum).
Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Anlage 9 zuletzt geändert am 28.02.2025; Neufassung Ende 2026 erwartet. Verstöße werden mit vier- bis fünfstelligen Bußgeldern geahndet; bei vorsätzlicher Umweltgefährdung drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Häufige Fragen zur Asbestentfernung in Fürth
Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Fürth
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Fürth). Wir leiten es an einen sachkundigen Asbest-Fachbetrieb in Ihrer Region weiter — kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden anschließend frei, ob Sie ein Angebot annehmen.