Bergisch Gladbach · Rheinisch-Bergischer Kreis · Nordrhein-Westfalen
Asbest entfernen in Bergisch Gladbach
Asbestverdächtiges Dach, alte Eternit-Fassade oder Floor-Flex-Boden in Bergisch Gladbach? Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in der Region Bergisches Land verfügbar ist. Vorab finden Sie hier Kostenrahmen, Ablauf und den Entsorgungsweg vor Ort.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Bergisch Gladbach
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Asbest in Bergisch Gladbach). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, sachkundigen Asbest-Fachbetrieb (TRGS 519) in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
In Bergisch Gladbach kann Asbest in Eternit-Dächern und -Fassaden an Wohnhäusern der Nachkriegs-Neubaugebiete in Refrath und Frankenforst sowie in Fassadenverkleidungen an Wohnbauten der 1970er Jahre wie dem Wohnpark Bensberg (1970–1974 errichtet) vorkommen. Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob in der Region ein sachkundiger Asbest-Fachbetrieb (Sachkunde nach TRGS 519) verfügbar ist. Zum Ablauf gehören die 7-Tage-Anzeige bei der Bezirksregierung Köln und die fachgerechte Entsorgung über den Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach am Wertstoffhof Kippemühle bzw. der Deponie Leppe in Lindlar.
Was kostet Asbestentfernung in Bergisch Gladbach?
Was am Ende auf der Rechnung steht, entscheiden in Bergisch Gladbach vor allem Dachfläche, Zustand der Eternit-Platten und der Gerüst- und Zugänglichkeitsaufwand im hügeligen Gelände. In Bergisch Gladbach sind zwei Preisanker veröffentlicht: das Entgelt des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) am Wertstoffhof Kippemühle und die Kleinanlieferer-Preisliste der RELOGA für den Wertstoffhof Rhein-Berg an der Overather Straße. Beide nehmen verpackte Asbestzementabfälle an, aber für unterschiedliche Anlieferer und Mengen. Eine belegte Gesamtsumme für ein Dach in Bergisch Gladbach gibt es nicht. Örtlich veröffentlicht ist nur das Entsorgungsentgelt. Es richtet sich beim AWB nach dem Volumen der verpackten Ware, bei der RELOGA nach Gewicht. Was Rückbau, Gerüst und Fahrt kosten, steht in keiner städtischen Veröffentlichung.
| Material / Leistung | Einheit | Preisspanne | Quelle |
|---|---|---|---|
| Asbestzement-Dach (Eternit): Abbau und Entsorgung | m² | 30–150 € | MyHammer Eternit: 30–50 €; MyHammer: 80–150 € |
| Asbestzement-Fassade | m² | 120–200 € | MyHammer: 120–200 € |
| Bodenbelag (z. B. Floor-Flex-Platten) | m² | 60–130 € | MyHammer: 60–130 € |
| Asbesthaltiger Bodenkleber | m² | 55–90 € | MyHammer Eternit: 55–90 € |
| Putz, Spachtel, Fliesenkleber (innen) | m² | 60–130 € | MyHammer: 60–130 € |
| Laboranalyse je Materialprobe | Probe | 50–150 € | Labor CRB: 73,78 €; Labor GfS: 95 €; Asbestgutachten OWL: 50–150 € |
| Vor-Ort-Gutachten mit Probenahme | pauschal | 450–650 € | Asbestgutachten OWL: 450–650 € |
| Freigabemessung (VDI 3492), wo vorgeschrieben | pauschal | 150–2.500 € | MyHammer Eternit: 150–700 €; Asbestgutachten OWL: 1.500–2.500 € |
| Gerüst | pauschal | 500–2.000 € | MyHammer: 500–2.000 € |
| Big Bag (Spezialsack) | Stück | 10–30 € | MyHammer: 10–30 € |
| Deponiegebühr (drei Beispiele aus Baden-Württemberg, 2026) | t | 110–156,70 € | Bodenseekreis: 110 €; Ortenaukreis: 135 €; Lkr. Tuttlingen: 156,70 € |
Regional für Ihre Region: Am Wertstoffhof Kippemühle (Refrather Weg 34) kosten „Asbesthaltige Materialien, verpackt, bis 1 m³“ 20,00 € je 100 Liter; jede angefangene Einheit zählt voll. So steht es in der Entgeltordnung des AWB (V. Nachtrag vom 12.07.2017, in Kraft ab 01.10.2017) und gleichlautend auf der Wertstoffhof-Seite der Stadt, die kein Datum trägt. Ob das Entgelt netto oder brutto gilt, und einen Abfallschlüssel nennen beide Dokumente nicht. Die RELOGA nimmt am Wertstoffhof Rhein-Berg (Overather Str. 120, im Stadtgebiet) Asbestzementplatten, staubdicht verpackt in Big Bags, für 59,00 € pauschal bis 200 kg an; ab 200 kg gilt für die gesamte Menge 351,05 € je Tonne. Die Preise enthalten die gesetzliche MwSt. (Stand 14.09.2026).
Orientierung aus Gebührenordnungen, Laborpreislisten und Handwerkerportalen (je Zeile genannt, abgerufen am 22.10.2026). Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht. Maßgeblich für die Deponie ist die Satzung Ihres Kreises, verbindlich erst das Angebot.
Regional in Bergisch Gladbach: Der Wertstoffhof Kippemühle nimmt nach seiner Benutzungsordnung (Stand 01.10.2017) Asbest nur aus privaten Haushalten an, bis 1 m³ und je Abfallart einmal im Monat. Anlieferungen durch Entrümpelungs- oder Entsorgungsfirmen werden dort nicht angenommen. Die Anlieferung ist nur mit Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht möglich, Platten dürfen höchstens 1,5 m lang sein. Für Firmen und größere Mengen nennt die RELOGA ihre Wertstoffhöfe Rhein-Berg und Lindlar-Leppe; Leppe nimmt Asbestzementplatten nur dienstags und donnerstags an.
Quellen der regionalen Angaben: Stadt Bergisch Gladbach – Wertstoffhof Kippemühle (Abgaben und Preise, FAQ; ohne Datum) (abgerufen 23.10.2026) · Stadt Bergisch Gladbach – Entgeltordnung des Abfallwirtschaftsbetriebes, V. Nachtrag vom 12.07.2017 (in Kraft ab 01.10.2017) (abgerufen 23.10.2026) · Stadt Bergisch Gladbach – AGB und Benutzungsordnung Wertstoffhof Kippemühle (Stand 01.10.2017) (abgerufen 23.10.2026) · RELOGA – Wertstoffhof Rhein-Berg, Overather Str. 120, Bergisch Gladbach (Seite) (abgerufen 23.10.2026) · RELOGA – Kleinanlieferer-Flyer Rhein-Berg (Stand 14.09.2026) (abgerufen 23.10.2026) · RELOGA – Kleinanlieferer-Flyer Wertstoffhof Leppe, Lindlar (Stand 14.09.2026) (abgerufen 23.10.2026) · Stadt Bergisch Gladbach – Abfallfibel „Für eine saubere Stadt“ (Stand März 2019) (abgerufen 23.10.2026)
Ablauf einer Asbestsanierung in 6 Schritten
Vom ersten Verdacht bis zum sauberen Dach ist der Ablauf durch die 7-Tage-Anzeige bei der Bezirksregierung Köln gesetzlich vorgezeichnet.
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Untersuchung Fachleute klären, ob und wo Asbest verbaut ist, und lassen Proben im Labor untersuchen; die Analyse kostet laut Laborpreislisten etwa 50–150 € je Probe. -
Planung & Anzeige Der Fachbetrieb ordnet die Arbeiten einem Risikobereich zu und zeigt sie spätestens eine Woche vor Beginn an — zuständig für Bergisch Gladbach: Bezirksregierung Köln, Arbeitsschutzdezernate (Asbest-Anzeigen). Für Abbruch braucht er eine Genehmigung. -
Schutzmaßnahmen je nach Material Asbestzement im Freien (Dach, Fassade) baut der Betrieb nach TRGS 519 zerstörungsfrei aus. Bei schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest wird der Bereich abgeschottet, mit Unterdruck und Schleuse. -
Ausbau nach geeignetem Verfahren Ausbau nach einem anerkannten emissionsarmen Verfahren (DGUV Information 201-012), wo es eines gibt, sonst nach den Schutzregeln der TRGS 519. -
Verpackung & Entsorgung Das Material wird staubdicht verpackt (Abfallschlüssel 17 06 05*) und über einen zugelassenen Entsorgungsweg entsorgt. Ansprechpartner für Bergisch Gladbach: Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach (AWB) und RELOGA. -
Abschluss & Freigabe Nach Arbeiten an schwach gebundenem Asbest gibt eine Messstelle den Bereich erst frei, wenn die Raumluft nach VDI 3492 unter 500 Fasern/m³ liegt. Am Dach im Freien ist das in der Regel nicht vorgeschrieben.
Entsorgung & zuständige Behörde in Bergisch Gladbach
Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe) und darf ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden. Für Bergisch Gladbach sind das konkret:
Entsorgung: Ansprechpartner und Annahme
Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach (AWB) und RELOGA
Wertstoffhof Kippemühle, Refrather Weg 34, 51469 Bergisch Gladbach (Haushalte); RELOGA Wertstoffhof Rhein-Berg, Overather Str. 120, 51429 Bergisch Gladbach (Privatpersonen und Gewerbe); RELOGA Wertstoffhof Lindlar-Leppe (Asbestzementplatten nur dienstags und donnerstags)
Der Wertstoffhof Kippemühle nimmt aus Haushalten verpackte asbesthaltige Materialien bis 1 m³ gegen Entgelt an: 20,00 € je angefangene 100 Liter (Entgeltordnung des AWB in der Fassung vom 01.10.2017). Nach der Benutzungsordnung ist die Annahme je Abfallart auf eine Nutzung im Monat beschränkt. Eine Anmeldung ist laut Wertstoffhof-Seite nicht erforderlich; Einwohner benötigen ihren Personalausweis.
Die Benutzungsordnung des Wertstoffhofs Kippemühle begrenzt Asbest auf 1 m³ aus Haushalten; Gewerbe und andere Herkunftsbereiche sind für Asbest dort nicht vorgesehen. Die RELOGA nimmt am Wertstoffhof Rhein-Berg (Overather Str. 120) Asbestzementplatten, staubdicht verpackt in Big Bags, für Privatpersonen und Gewerbe an: 59,00 € pauschal bis 200 kg, ab 200 kg 351,05 € je Tonne für die gesamte Menge (inkl. MwSt., Stand 14.09.2026). Der Wertstoffhof Lindlar-Leppe berechnet 48,00 € bis 200 kg und ab 200 kg 368,90 € je Tonne.
Der AWB betreibt den Wertstoffhof Kippemühle; für größere Mengen und Gewerbe ist die RELOGA zuständig (Wertstoffhof Rhein-Berg und Wertstoffhof Lindlar-Leppe). Der Wertstoffhof Kippemühle nimmt Haushaltsabfälle nur von den Abfallbesitzern oder privaten Dritten an; Entrümpelungsfirmen, Hausmeisterdienste und Entsorgungsfirmen werden nicht angenommen (Benutzungsordnung, Stand 01.10.2017). Zulässig sind Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht; Platten dürfen höchstens 1,5 m lang sein. Asbesthaltige Nachtspeicheröfen führt die Abfallfibel (Stand März 2019) unter „Elektro-Fachfirma“, nicht unter dem Wertstoffhof.
Anzeige durch den Fachbetrieb
Bezirksregierung Köln
Arbeitsschutzdezernate (Asbest-Anzeigen)
Postanschrift: 50606 Köln
Tel. 0221 147-0 (Zentrale)
In Nordrhein-Westfalen gehen Anzeigen von Tätigkeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen: unternehmensbezogene Anzeigen an die für den Betriebssitz des Fachbetriebs zuständige Bezirksregierung, objektbezogene an die für den Standort des Objekts zuständige. Für Objekte in Bergisch Gladbach ist das die Bezirksregierung Köln. Angezeigt wird spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten (§ 11a Abs. 4 GefStoffV); das Land bietet dafür das Wirtschafts-Service-Portal.NRW an.
Fachbetriebs-Zulassung
Bezirksregierung am Hauptsitz oder an der selbständigen Niederlassung des Fachbetriebs (Arbeitsschutzdezernate)
je nach Hauptsitz des Fachbetriebs
Tel. 0221 147-0 (Zentrale) – für Betriebe mit Hauptsitz im Bezirk Köln
Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos dürfen nur zugelassene Fachbetriebe ausführen (Zulassung nach § 11a Abs. 3 GefStoffV i. V. m. Anhang I Nr. 3.4). In Nordrhein-Westfalen erteilen sie die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierung, die für den Hauptsitz des Fachbetriebs oder seine selbständige Niederlassung örtlich zuständig ist.
Wichtig: Die Wertstoffhof-Seite nennt für Asbest „verpackt“; der AWB weist darauf hin, dass für asbesthaltige Abfälle besondere Vorgaben an die Verpackung bestehen. Eine Folie- oder Big-Bag-Vorgabe nennt die Seite nicht. Die RELOGA verlangt Asbestzementplatten staubdicht verpackt in Big Bags. Werfen Sie asbesthaltige Platten niemals in Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt — das ist verboten, und unerlaubtes Beseitigen ist strafbar (§ 326 StGB).
Asbest im Gebäudebestand von Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach wuchs nach 1945 kräftig als Wohnstadt vor den Toren Kölns: Wer aus der zerstörten Domstadt auswich, fand im Bergischen Raum Bauland — mit einer regelrechten Neubauwelle in den späten 1950er und 1960er Jahren. In Gebäuden aus diesem Zeitfenster bis zum Asbestverbot 1993 kann Asbestzement für Dach und Fassade sowie Asbest in Bodenbelägen verbaut sein. Typische Baujahre mit Asbest-Verdacht in der Region: 1950–1985.
Bergisch Gladbach blieb im Zweiten Weltkrieg weitgehend von Zerstörungen verschont; die heutige Stadt entstand 1975 durch den Zusammenschluss mit Bensberg und Schildgen. An Gebäuden aus der Zeit vor 1993 kann Asbestzement an Dach oder Fassade vorkommen, in älteren Betriebsbauten der Papierindustrie, für die in Bergisch Gladbach vor allem Zanders steht, sind zusätzlich Isolierungen mit Asbest möglich.
Wo Asbest in Bergisch Gladbach typischerweise sitzt
- Eternit-Wellplatten können auf Dächern und Fassaden von Wohnhäusern der Nachkriegs-Neubaugebiete in Refrath, Frankenforst und Lustheide vorkommen, die ab Ende der 1950er Jahre entstanden
- Asbesthaltige Fassadenverkleidungen und Balkonelemente können an den Hochhäusern des Wohnparks Bensberg in Bockenberg vorkommen, einer Hochhaussiedlung für über 1.000 Bewohner aus den frühen 1970er Jahren
- Floor-Flex-Bodenplatten (vor allem aus den 1960er Jahren) und asbesthaltiger Fliesenkleber können in Wohnungen und Kellern von Gebäuden aus der Zeit vor 1993 vorkommen
- Eternit-Dacheindeckungen können auf Höfen, Scheunen und Nebengebäuden vorkommen, etwa in den ländlicher geprägten Ortsteilen wie Herkenrath, Sand und Herrenstrunden
Stadtteile & Umland
Betroffen sind Gebäude in allen Stadtteilen — u. a. Bensberg, Refrath, Paffrath, Schildgen, Herkenrath, Sand, Hebborn, Gronau und weitere Teilorte. In den ab den späten 1950er Jahren gewachsenen Neubaugebieten von Refrath und Frankenforst sowie in der Hochhaussiedlung Wohnpark Bensberg können asbesthaltige Baustoffe der 60er/70er Jahre vorkommen; in den ländlicher geprägten Ortsteilen wie Herkenrath und Sand können Eternit-Dächer auf Höfen und Nebengebäuden vorkommen.
Faustregel: Verdacht — vor dem 31.10.1993 errichtete Gebäude können Asbest enthalten. Wie viele ältere Gebäude Asbest enthalten, ist nicht genau bekannt; das Bundesarbeitsministerium geht von „nahezu allen“ vor 1993 gebauten aus. Ob ein Gebäude asbestfrei ist, klärt nur eine Erkundung.
Rechtslage 2025/2026 — was Eigentümer wissen müssen
Mit der GefStoffV-Novelle (in Kraft seit 2024-12-05, angepasst 2025-12-20) hat sich einiges geändert — vieles davon findet man bei anderen Anbietern noch gar nicht. Über die Einhaltung wacht für Bergisch Gladbach die zuständige Behörde, Bezirksregierung Köln; dort landet auch die Pflicht-Anzeige Ihres Fachbetriebs.
- Ampel-Modell: Die GefStoffV ordnet Asbestarbeiten drei Risikobereichen zu (§ 11a Abs. 1 Nr. 5), die Überleitungshilfe zur TRGS 519 die einzelnen Tätigkeiten; feste Fasergrenzen nennt die Verordnung nicht. Vom Bereich hängt ab, was der Betrieb braucht: niedriges Risiko — unternehmensbezogene Anzeige, für Abbruch eine Genehmigung (§ 11a Abs. 4a); mittleres Risiko — ebenso, auf wechselnden Baustellen zusätzlich Ort, Beginn und Dauer (Anhang I Nr. 3.5); hohes Risiko — Zulassung des Betriebs (§ 11a Abs. 3), objektbezogene Anzeige (Anhang I Nr. 3.5), keine Instandhaltungsarbeiten (§ 11 Abs. 5).
- Funktionale Instandhaltung: Nur zulässig, soweit damit keine Instandsetzung asbesthaltiger Materialien verbunden ist, keine Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos anfallen und das Material seine Funktion noch erfüllt (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 b, Abs. 5 GefStoffV). Die Regeln gelten auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7); einzelne Handgriffe wie Bohren nennt die Verordnung nicht.
- Neue Infopflicht: Die Erkundungspflicht liegt bei den ausführenden Betrieben, nicht beim Bauherrn. Wer die Arbeiten veranlasst (Veranlasser, z. B. der Eigentümer als Auftraggeber), muss dem Betrieb jedoch vor Beginn das Baujahr (bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns) und alle ihm vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen schriftlich oder elektronisch übermitteln (§ 5a GefStoffV, neue Infopflicht).
- Zulassung und Genehmigung: Eine Zulassung brauchen Fachbetriebe für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 GefStoffV). Übergangsweise gilt die frühere Zulassungspflicht für Abbruch- und Sanierungsarbeiten fort, bis diese nach den technischen Regeln oder durch fachkundige Expositionsermittlung dem niedrigen oder mittleren Risiko zugeordnet sind (§ 25 Abs. 4). Seit 20.12.2025 brauchen sie zusätzlich eine Genehmigung, wenn sie Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos ausführen (§ 11a Abs. 4a); nachzuweisen ist sie bis zum Ablauf des 19.12.2026 (§ 25 Abs. 9).
- Anzeigepflicht: Die Anzeige ist Sache des Fachbetriebs: spätestens eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Behörde, Umfang je nach Risikobereich (§ 11a Abs. 4 GefStoffV). Für Abbrucharbeiten braucht er zusätzlich eine Genehmigung.
Grundlage: TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), Zuletzt geändert am 28.02.2025; bis zur Anpassung an die neue GefStoffV gilt die Überleitungshilfe des Ausschusses für Gefahrstoffe. Wer asbesthaltige Abfälle unerlaubt beseitigt, macht sich strafbar (§ 326 StGB, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Häufige Fragen zur Asbestentfernung in Bergisch Gladbach
Woran erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?
Darf ich Asbest selbst entfernen?
Wie viel kostet es, ein asbesthaltiges Dach entfernen zu lassen?
Wo kann ich mein Asbest- bzw. Eternitdach entsorgen und was kostet das?
Muss ich Asbestarbeiten bei einer Behörde anmelden?
Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
Gibt es eine Asbest-Abwrackprämie oder staatliche Förderung?
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb in Bergisch Gladbach
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